Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständige Künstlersozialkasse zu wenden.
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Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständige Künstlersozialkasse zu wenden.
Wenn eine Versicherung über die Künstlersozialkasse nicht möglich ist, haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Rentenbeiträge zur deutschen Rentenversicherung zu zahlen. Der freiwillige Mindest-Beitrag liegt aktuell bei 79,60 €, der Höchstbeitrag bei 1.044,75 €.
Vorab ist eine Beratung in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe empfehlenswert.
Hinsichtlich Fragen zur ausländischen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden ausländischen Träger.
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