Mir wurde (Rentenbeginn ab 15.04.2010 )die volle Erwerbsminderungsrente befristet zugesprochen.
Erste Rentenzahlung (Überweisung) wird Ende November sein.
Aus dem beigefügten Versicherungsverlauf habe ich gesehen, dass die Beitragszeiten nur bis 15. 04. 2010 aufgeführt sind.
Ich bekam aber vom 15.04. bis 31.10.2010 von der Krankenkasse weiter Krankengeld von dem auch Beträge zur Rentenversicherung einbehalten wurden.
Nun meine Fragen:
Meldet die Krankenkasse die Beitragszahlungen bis 31.10.2010 nach, oder muß ich das selber machen.
Hat die Beitragszahlung ( ca. 7 Monate Krankengeld) eventuell positive Auswirkung auf meine zukünftigen Rentenbezüge die in meinen vorliegenden Rentenbescheid noch nicht berücksichtigt wurden.
Vielen Dank