Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versicherungsverlauf

von Beate Maier04.11.2010 | 18:16
1987 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mir wurde (Rentenbeginn ab 15.04.2010 )die volle Erwerbsminderungsrente befristet zugesprochen. Erste Rentenzahlung (Überweisung) wird Ende November sein. Aus dem beigefügten Versicherungsverlauf habe ich gesehen, dass die Beitragszeiten nur bis 15. 04. 2010 aufgeführt sind. Ich bekam aber vom 15.04. bis 31.10.2010 von der Krankenkasse weiter Krankengeld von dem auch Beträge zur Rentenversicherung einbehalten wurden. Nun meine Fragen: Meldet die Krankenkasse die Beitragszahlungen bis 31.10.2010 nach, oder muß ich das selber machen. Hat die Beitragszahlung ( ca. 7 Monate Krankengeld) eventuell positive Auswirkung auf meine zukünftigen Rentenbezüge die in meinen vorliegenden Rentenbescheid noch nicht berücksichtigt wurden. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.11.2010 | 09:36

Hallo Beate Maier,

den Ausführungen von -_- kann ich mich nur anschließen. Nach § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI werden bei einer Rente wegen Erwerbsminderung Zeiten nur bis zum Eintritt des Leistungsfalles berücksichtigt. Später entrichtete Beiträge wirken sich bei einer späteren Rente aus.

2 Antworten

-_-am 04.11.2010 | 20:52
Für die Berücksichtigung der Beitragsleistung ist bei einer EM-Rente nicht der Rentenbeginn maßgeblich, sondern der Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung). Berücksichtigt werden alle Beiträge bis zum Ende des Monats, in dem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Auf die Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB 6 nur die vor Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten Zeiten anzurechnen. Der Kalendermonat des Eintritts der Erwerbsminderung ist hierbei zu berücksichtigen und zwar als voller Monat (§ 122 Abs. 1, 2 S. 2 SGB 6). Dies gilt auch bei Eintritt der Erwerbsminderung am ersten Tag eines Monats. Nach dem Monat des Eintritts der Erwerbsminderung entrichtete Beiträge werden erst bei einem späteren Leistungsfall berücksichtigt (z. B. bei der Alters- oder Hinterbliebenenrente). Sofern bei Ihrer Rente bisher nicht alle Beiträge bis zum Leistungsfall berücksichtigt worden sind, beantragen Sie ggf. eine Neuberechnung Ihrer Rente.
Beate Maieram 05.11.2010 | 16:34
Vielen Dank für die klaren Aussagen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026