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Experten-Antwort

Versicherungszeiten in Österreich

von Henri27.04.2018 | 21:30
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, habe heute den Rentenbescheid von der Rentenversicherungsanstalt erhalten und festgestellt, dass 4 Monate, die ich in Österreich gearbeitet habe, nicht berücksichtigt wurden. Ich bin am 20.01.1975 aus Rumänien nach Österreich ausgesiedelt und habe dort 4 Monate gearbeitet. Im Mai 1975 bin ich dann nach Deutschland eingereist und als Vertriebener anerkannt. Vom 25.06.1975 bis Dezember 2017 habe ich lückenlos gearbeitet und bin ab 01.05.2018 als besonders langjährig Versicherterter in Rente. Den Nachweis über die 4 Beitragsmonate von der östereichischen Pensionsversicherungsanstalt hatte ich beim Rentenantrag der dt. Rentenversicherung vorgelegt. Von der Pensionsanstalt aus Österreich hatte ich eine Ablehnung erhalten, da ich die Mindestbeitragszeit von 12 Monaten nicht erfüllt habe. Meine Frage: Muss der dt. Rentenversicherungsträger diese vier Monate nicht berücksichtigen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

grundsätzlich gibt es nach den europäischen Rechtsvorschriften die sogenannte „Kleinstzeitenregelung“, welche vorsieht, dass Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr vom zuständigen Mitgliedstaat übernommen werden und in der eigenen Rente abgegolten werden.

Allerdings gibt es hierbei einige Besonderheiten, die zu beachten sind. So kann es zum Beispiel sein, dass es bei der Rentenberechnung durch einen Vergleich der innerstaatlichen (autonomen) und der zwischenstaatlichen (anteiligen) Leistung dazu kommt, dass im Ergebnis die Leistung lediglich aus deutschen Zeiten höher und damit maßgebend ist, und somit die Anwendung der „Kleinstzeitenregelung“ nicht zur Geltung kommt.

Auch ein Zusammentreffen von Zeiten zweier Mitgliedstaaten in ein und demselben Zeitraum kann dazu führen, dass eine Abgeltung nicht erfolgt.

Hinzu kommt, dass in Ihrem persönlichen Fall neben Österreich 2 weitere Mitgliedstaaten (Deutschland und Rumänien) für einen Ausgleich in Betracht kommen könnten.

Um eine rasche Klärung Ihres Falles zu erreichen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt (gegebenenfalls telefonisch) mit dem für Sie zuständigen Versicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Grokoam 28.04.2018 | 07:39
Was sollte die DRVB denn berücksichtigen?
Fastrentneram 28.04.2018 | 07:21
Wenn der österreichische Rententräger die fehlenden 4 Monate bestätigt hat, sollten Sie gegen den Bescheid der deutschen RV Widerspruch unter Verweis darauf einlegen. Da niemand hier Ihren Versicherungsverlauf vor Augen hat, wären alle weiteren Vermutungen Spekulation. Sie können natürlich auch vorher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV vorsprechen, dort den Sachverhalt besprechen und ggf. auch dort den Widerspruch aufnehmen lassen.
Henriam 28.04.2018 | 09:04
Die 4 fehlenden Monate die im Versicherungsverlauf und wahrscheinlich bei der Entgeltpunke ermittelung auch nicht berücksichtigt wurden. Das war die Frage was nicht auch berüchskcht werden müßte. Gruß Henri
Henriam 28.04.2018 | 09:04
Die 4 fehlenden Monate die im Versicherungsverlauf und wahrscheinlich bei der Entgeltpunke ermittelung auch nicht berücksichtigt wurden. Das war die Frage was nicht auch berüchskcht werden müßte. Gruß Henri
Henriam 28.04.2018 | 09:04
Die 4 fehlenden Monate die im Versicherungsverlauf und wahrscheinlich bei der Entgeltpunke ermittelung auch nicht berücksichtigt wurden. Das war die Frage was nicht auch berüchskcht werden müßte. Gruß Henri
Andreasam 28.04.2018 | 10:02
Hallo, biste mal wieder auf der Tastatur eingeschlafen. Es gibt keine 4 Monate. Finde dich damit ab. Es wird alles gut werden. Gruß
Henriam 28.04.2018 | 12:35
Weil es auch ein FRG gibt, aber hat sich schon alles geklärt. Werde Widerspruch einlegen und "alles wird gut". @ groko Danke für die hilfreichen Komentare und noch ein schönes Wochenend.
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