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Versorgungsausgleich

von Erjo21.05.2007 | 19:33
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2 Antworten

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Seit 1980 bin ich verheiratet und will mich Ende des Jahres scheiden lassen. Mein Ehemann bezieht seit 20 Jahren Rente, ich seit 7 Jahren. Sie schrieben, daß bei einer Scheidung zukünftige ansprüche verloren gehen, jedoch ein rentenrechtlicher Ausgleich in Form des Versorgungsausgleichs erfolgt. Wenn ich erneut heirate, nach welchem Zeitraum habe ich neue Ansprüche auf Witwenrente nach dem neuen Ehegatten. Wie berechnet sich die Höhe dieser Ansprüche. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Erjo,

Ihre Fragestellung ist so komplex, dass Sie bei kompletter Beantwortung leider den Rahmen dieses Forums sprengen würde. Neben den von "bekiss" richtiger Weise empfohlenen Broschüren möchte ich Ihnen aber noch folgende Grundinformatioen geben:

1. Wenn Sie sich von Ihrem Ehemann scheiden lassen, haben Sie bei dessen anschließenden Tod keinen Anspruch auf Witwenrente (aus der Versicherung des Ex-Ehemannes), weil Sie zum Todeszeitpunkt nicht mit ihm verheiratet waren.

2. Wenn Sie sich von Ihrem Ehemann scheiden lassen, erfolgt ein Versorgungsausgleich, bei dem die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche gleichmäßig aufgeteilt werden. Ausgleichspflichtig ist der, der während der Dauer der Ehe die höheren Ansprüche erworben hat. Der andere Ehepartner bekommt zum Ausgleich die Hälfte des Wertunterschiedes. Vereinfacht heißt das: Beim Versorgungsausgleich bekommt der eine Ehepartner das hinzu, was der andere an Versorgungsanwartschaften verliert. Dies schlägt sich dann in der Höhe der zu zahlenden Rente nieder.

3. Wenn Sie erneut heiraten, muss die neue Ehe grundsätzlich mindestens ein Jahr bestehen, damit Sie eine Witwenrente erhalten können. Die Mindestdauer wird allerdings dann nicht gefordert, wenn die Ehe nicht allein oder überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen. Eine Mindestdauer ist auch dann nicht erforderlich, wenn der Tod aufgrund eines Unfalls eingetreten ist. Die Höhe der Witwenrente berechnet sich dann aus den vom Ehemann zurückgelegten Versicherungszeiten. Ggf. wird auch eine Einkommensanrechnung durchgeführt - d.h. Ihre Altersrente wird zum Teil auf die zu zahlende Witwenrente angerechnet.

Um sich alle Fragen detailiert beantworten zu lassen, würde ich Ihnen empfehlen, eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers aufzusuchen. Hier kann man individueller auf Ihren Sachverhalt eingehen. Wo sich Ihre nächstgelegene Beratungsstelle befindet erfahren Sie z.B. unter der Rubrik Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de

1 Antworten

bekissam 21.05.2007 | 23:49
Darüber finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… zwei sehr ausführliche und leicht verständliche Broschüren der Deutschen Rentenversicherung.
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