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Versorgungsausgleich

von Bruni Kluthe28.09.2007 | 19:00
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5 Antworten

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Nach einer Scheidung wird ein Versorgungsausgleich ausge- rechnet. Der ausgerechnete Anteil ist der dynamisch oder konstant? Bitte E-Mail Antwort!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "Bruni Kluthe",

in der gesetzlichen Rentenversicherung wird der Ausgleichsbetrag aufgrund eines Urteils zum Versorgungsausgleich in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese Entgeltpunkte werden bei Rentenbezug des Ausgleichsberechtigten (mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert) in Euro umgerechnet.

Die Entgeltpunkte sind somit statisch. Dynamisch ist dagegen der aktuelle Rentenwert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

4 Antworten

Edgaram 28.09.2007 | 19:13
Hallo Bruni Kluthe, ob die übertragenen Anwartschaften "dynamisch" oder "statisch" sind kommt auf die zu übertragenen Anwartschaften an ! Welche Anwartschaften wurden bei Ihnen übertragen ? Anwartschaften innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sind i.d.Regel dynamisch ! Ausnahme wären Anrechte aus der Höherversicherung der gRV nach § 269 SGB 6. Diese Anrechte sind statisch und nicht dynamisch ! Anrechte aus privaten Versicherungen werden ggf. vom Familiengericht nach der sog. Barwertverordnung in dynamische Anrechte umgerechnet !
Schiko.,am 28.09.2007 | 20:33
Auch wenn ich mir nicht sicher bin was sie wirklich meinen, trotzdem mein standpunkt. Übertragen wird ja nach entgeltpunkten . Ab 1.7.2007 ist der rentenwert (RW.) für ein EP.( entgeltpunkt ) euro 26,27. Werden also an den verlorenen partner 10 EP. jetzt übertragen verlieren sie 262,70 euro rente. Diese entgeltpunkte kann man als dynamisch betrachten, begründe dies so: Die empfängerin dieser 10 EP. bekommt erst rente im jahre 2017, durch jährliche rentenanpassung von 1,2% ( dies glauben manche) beträgt der rentenwert für 1 EP. 29,42 mal 10 ein rechnerischer wert von 294,20 euro. Dies meinten sie wahrscheinlich. E-Mail antwort ist leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen.
WestiBoam 28.09.2007 | 20:59
Übertragene oder begründete Rentenanwartschaften in der gRV sind regelmäßig dynamisch. Die Dynamik bestimmt der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber. Dynamik in der Zeit vom 01.04.2004 - 30.06.2007 = NULL
Schiko.am 28.09.2007 | 22:34
Da haben sie natürlich auch recht. Wurde der rentenwert per gesetz nicht erhöht,gibt es auch keine dynamik. Ab 1.7.2003 wurde um 1,04% von 25,86 auf euro 26,13 er höht. Die nächste erhöhung galt ab 1.7.07. mit 0.54 %. Es gab also ohne erhöhung bis 30.6. 2007 keine dynamik. MfG.
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