Hallo "Bruni Kluthe",
in der gesetzlichen Rentenversicherung wird der Ausgleichsbetrag aufgrund eines Urteils zum Versorgungsausgleich in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese Entgeltpunkte werden bei Rentenbezug des Ausgleichsberechtigten (mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert) in Euro umgerechnet.
Die Entgeltpunkte sind somit statisch. Dynamisch ist dagegen der aktuelle Rentenwert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung