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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Rolf Thomsen23.08.2010 | 15:31
2216 Ansichten
3 Antworten

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Ehezeit: 01.08.1968 bis 31.03.1990 26.11.1991 Scheidung 23.09.1993 Tod meiner geschiedenen Frau, sie war noch nicht im Rentenalter. 01.11.2001 Beginn meiner Altersrente. Die Kürzung für den Versorgungsausgleich bei meiner Rente wurde zurückgenommen.Muss die Kürzung nicht ab dem Scheidungsdatum nachgezahlt werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider muss den bisherigen Beiträgen zugestimmt werden. Wenn Sie erst seit 01.11.2001 eine Rente erhalten, dann kommt es auf den Zeitraum zwischen Tod Ihrer Ex-Frau und Ihrem Rentenbeginn nicht an. Sollten Sie aber vor dem Beginn der Altersrente bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, dann kommt es ganz entscheidend darauf an, ob und wann Sie den Rentenversicherungsträger vom Ableben Ihrer Ex-Frau informiert haben. Ggfs. sollten Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

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2 Antworten

Lustiger Kerlam 23.08.2010 | 15:52
Sie sind ja wirklich lustig. Ihre ungekürzte Rente begann doch erst 2001. Was soll denn da vorher zurückgezahlt werden. Ich glaube sie haben so ziemlich alles nicht richtig verstanden. Ich würde mir das an Ihrer Stelle mal in einer Beratungsstelle erklären lassen. Aber sagen die bei der Terminvergabe das es lange dauern kann.....
Skatrentneram 23.08.2010 | 16:18
Was wollen Sie denn nachgezahlt haben ?? Das müssen Sie mir erst mal erklären. Evtl. kann ich Ihnen dann eine Antwort geben.
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