Leider muss den bisherigen Beiträgen zugestimmt werden. Wenn Sie erst seit 01.11.2001 eine Rente erhalten, dann kommt es auf den Zeitraum zwischen Tod Ihrer Ex-Frau und Ihrem Rentenbeginn nicht an. Sollten Sie aber vor dem Beginn der Altersrente bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, dann kommt es ganz entscheidend darauf an, ob und wann Sie den Rentenversicherungsträger vom Ableben Ihrer Ex-Frau informiert haben. Ggfs. sollten Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.