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Versorgungsausgleich

von Nele15.02.2009 | 17:31
854 Ansichten
2 Antworten

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Das neue Gesetz bezüglich des Versorgungsausgleiches soll ab Sept. 2009 gelten. Gilt das auch schon für Scheidungsanträge, die vorher eingereicht wurden und bei denen aber die Scheidung noch nicht vom Gericht ausgesprochen wurde?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern das Verfahren nicht vor dem 01.09.2009 ausgesetzt oder abgetrennt war, wird das Gericht nach dem alten Recht entscheiden (vgl. § 48 VersAusglG-E i.d.F der BT-Drucks. 16/11903). Sollte das Verfahren aber über den 31.08.2010 hinaus andauern, wird generell das neue Recht angewendet werden.

1 Antworten

Knut Rassmussenam 15.02.2009 | 21:57
Das wird im neuen Gesetz stehen. Werfen Sie doch mal einen Blick in die Beschlußempfehlung. Ohnehin bleiben die BEratungen im Bundesrat abzuwarten.
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