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Versorgungsausgleich

von D.11.08.2009 | 16:11
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2 Antworten

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Hallo, meine Mann und ich stehen kurz vor der Scheidung. Wir wollen aber privat eine Unterhaltsvereinbarung treffen und dieses nicht den konfusen Richter überlassen. Der Versorgungsausgleich wurde schon ausgerechnet. Er wird natürlich vom Gericht noch festgelegt bzw. gestempelt werden... Ich beziehe schon eine kleine Rente (466 Euro), also seit einigen Monaten eine Lebensrente. Lt. Ausgleich muss er mir 122 Euro abtreten. Heute war ich bei einem Rentenberater (Krankenkasse). Während uns die Anwälte erzählt haben, ich hätte sofort ein Recht auf Auszahlung des Ausgleichs auf meine jetzige Rente, hat der Rentenberater gesagt, das stimmt nicht, den würde ich erst mit der Altersrente erhalten oder wenn ich später nochmal in Frührente bzw. Zeitrente gehen müsste ? Danke Dagmar

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie nach Ihren Ausführungen bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, wird Ihre Rente ab dem Folgemonat der Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung um den Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich erhöht:

z. B. Rechtskraft am 16.8.2009, Erhöhung der Rente ab 1.9.2009

Tritt die Rechtskraft am 1. eines Monats ein, dann wird die Rente schon ab diesem Monat erhöht:

z. B. Rechtskraft am 1.10.2009, Erhöhung der Rente ab 1.10.2009

Etwas anders stellt sich allerdings der Sachverhalt dar, wenn Ihr bisheriger Ehemann auch schon eine Rente bezieht. In diesem Fall würde sich Ihre Rente erst nach Ablauf des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Rechtskraftmitteilung der Versorgungsausgleichsentscheidung beim Rentenversicherungsträger Ihres derzeitigen Ehemannes eingegangen ist, erhöhen:

z. B. Eingang der Rechtskraftmitteilung beim Rentenversicherungsträger des Verpflichteten am 7.9.2009, Minderung der Rente des Verpflichteten und gleichzeitig Erhöhung der Rente des Berechtigten ab 1.11.2009

1 Antworten

-_-am 11.08.2009 | 20:57
Sofern Sie bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, wird der Bonus aus dem Versorgungsausgleich unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft wirksam, d. h. unabhängig von anderen Sachverhalten erhöht sich Ihre Rente.
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