Da Sie nach Ihren Ausführungen bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, wird Ihre Rente ab dem Folgemonat der Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung um den Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich erhöht:
z. B. Rechtskraft am 16.8.2009, Erhöhung der Rente ab 1.9.2009
Tritt die Rechtskraft am 1. eines Monats ein, dann wird die Rente schon ab diesem Monat erhöht:
z. B. Rechtskraft am 1.10.2009, Erhöhung der Rente ab 1.10.2009
Etwas anders stellt sich allerdings der Sachverhalt dar, wenn Ihr bisheriger Ehemann auch schon eine Rente bezieht. In diesem Fall würde sich Ihre Rente erst nach Ablauf des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Rechtskraftmitteilung der Versorgungsausgleichsentscheidung beim Rentenversicherungsträger Ihres derzeitigen Ehemannes eingegangen ist, erhöhen:
z. B. Eingang der Rechtskraftmitteilung beim Rentenversicherungsträger des Verpflichteten am 7.9.2009, Minderung der Rente des Verpflichteten und gleichzeitig Erhöhung der Rente des Berechtigten ab 1.11.2009