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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Ulrike Blenke04.03.2013 | 14:23
1321 Ansichten
5 Antworten

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Wer kann mir helfen? Habe mich 2006 scheiden lassen. Nun bekam ich vom Gericht Nachricht, dass bezüglich der Rentenklärung ein Teil meiner privaten Rentenversicherung an meinen geschiedenen Ehemann übertragen wird. Diese Rentenversicherung (bei der R+V ) habe ich durch eine Erbschaft bezahlt.Ausgezahlt und nicht verrentet wird diese schon nächstes Jahr. Also vor dem gesetzl.Renteneintrittsalter. Was kann ich dagegen tun? Denn, das Geld stammt nicht aus meiner Ehe. Bedanke mich für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Nach Ihren Informationen scheint Ihre private Rentenversicherung nicht im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgeteilt worden zu sein.

Nix desto trotz könnten natürlich auch nach der Ehezeit noch Ansprüche Ihre Exgatten bestehen. Zur Klärung der Angelegenheit (ob Ihr Exgatte tatsächlich Ansprüche geltend machen kann oder nicht) sollten Sie über die Inanspruchnahme von anwaltlicher Unterstützung nachdenken.

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4 Antworten

Leseram 04.03.2013 | 14:47
Gehört zwar nicht hier rein, da privat aber einen Tip. Sollte die Erbschaft während der Ehe eingetreten sein und auch der Vertrag während dieser Zeit abgeschlossen worden sein, dann besteht meines Wissens auch ein Anspruch auf Zugewinnausgleich - Selbst wenns nur die Zinsen auf die Summe in der Zeit der Ehe betrifft.
Ulrike Blenkeam 04.03.2013 | 20:22
Sollte mir doch einen guten Anwalt suchen.....Danke.
Ulrike Blenkeam 05.03.2013 | 11:08
Danke auch Ihnen. Es wird immer komplizierter. Einmal heißt es Rentenversicherung und dann, wenn ich das Kapitalwahlrecht vor Ablauf der 12 Jahre wähle, wären die Verträge steuerechtlich nicht mehr als LEBENSVERSICHERUNGEN zu behandeln. So die Versicherung. Aber LV sind doch nicht teilungspflichtig. ????
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