Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Nach Ihren Informationen scheint Ihre private Rentenversicherung nicht im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgeteilt worden zu sein.
Nix desto trotz könnten natürlich auch nach der Ehezeit noch Ansprüche Ihre Exgatten bestehen. Zur Klärung der Angelegenheit (ob Ihr Exgatte tatsächlich Ansprüche geltend machen kann oder nicht) sollten Sie über die Inanspruchnahme von anwaltlicher Unterstützung nachdenken.