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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Helga01.09.2020 | 22:06
88 Ansichten
8 Antworten

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Als Beamtin hatte ich bisher keinen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Regelaltersgrenze habe ich schon lange erreicht. Durch einen VAG habe ich jetzt einen Rentenanspruch auf eine gesetzliche Rente. Ich frage mich jetzt, ab wann mir diese gesetzliche Rente gezahlt wird. Für fachlich fundierte Antworten wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

der Versorgungsausgleich ist durchgeführt mit der Rechtskraft der familiengerichtlichen Entscheidung.

Beziehen sie zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich noch keine Rente, erfolgt der Anspruch aus dem Versorgungsausgleich zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Sie sollten daher zeitnah einen Antrag auf Regelaltersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen , damit eine Rentenzahlung aus dem Versorgungsausgleich nach Rechtskraft der familiengerichtlichen Entscheidung erfolgen kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Helga,

Ihre Altersrente kann von dem Kalendermonat an geleistet werden, in dem alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Bei Ihnen kommt es auf die Rechtskraft des Urteils an. Als Rentenbeginn wäre dann der 1. des Folgemonats vorzugeben.

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6 Antworten

Studentam 02.09.2020 | 00:52
Die Ehe beginnt am ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags § 3 Abs. 1 VersAusglG. Ab dann haben Sie Anspruch auf Versorgungsausgleich. Dieser muss idR wohl aber noch genau beziffert werden und auch idR durch das Scheidungsurteil festgestellt werden. Vorher rechnet die DRV noch rum. Wenn Sie das schon alles überstanden haben, kann es dennoch ein paar Wochen/Monate dauern bis die erste Rente auf dem Konto ist. Möglichen Einfluss auf die Pension mal außen vor.
Schadeam 01.09.2020 | 23:06
Sobald die Ansprüche rechtsgültig übertragen sind.
Helgaam 02.09.2020 | 10:15
Sehr geehrte Experten. Im Rentenantrag wir für den Rentenbeginn ein Datum gefordert. Kann ich das Datum der Rechtskraft dem Urteil entnehmen und dies als Rentenbeginn angeben? Vielen Dank!
Interessentam 02.09.2020 | 22:10
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Im Rentenantrag wir für den Rentenbeginn ein Datum gefordert. Kann ich das Datum der Rechtskraft dem Urteil entnehmen und dies als Rentenbeginn angeben?
Hallo Helga, tragen Sie einfach den 1. des Monats nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein, alles Weitere, den tatsächlichen Rentenbeginn, ermittelt die DRV-Sachbearbeitung dann selbst. Gruß w. PS: Sie füllen den Rentenantrag tatsächlich noch selbst aus? - in der heutigen Zeit? Gehen wohl auch selbst noch auf die Jagd, lassen ausbluten, das Fell abziehen und zerteilen ...hmm, wie beim Metzger gibt es adäquate Beratungsstellen, die so einen Rentenantrag für Sie in Nullkommanix vollumfänglich + richtig ausgefüllt haben. Spart Ihnen und der DRV viel Zeit :-)
Sie meinen wohl solche privaten Rentenberater, die einen noch schön ausnehmen? Selbst ist der Mann...
W°lfgangam 02.09.2020 | 20:34
Hallo Helga, tragen Sie einfach den 1. des Monats nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein, alles Weitere, den tatsächlichen Rentenbeginn, ermittelt die DRV-Sachbearbeitung dann selbst. Gruß w. PS: Sie füllen den Rentenantrag tatsächlich noch selbst aus? - in der heutigen Zeit? Gehen wohl auch selbst noch auf die Jagd, lassen ausbluten, das Fell abziehen und zerteilen ...hmm, wie beim Metzger gibt es adäquate Beratungsstellen, die so einen Rentenantrag für Sie in Nullkommanix vollumfänglich + richtig ausgefüllt haben. Spart Ihnen und der DRV viel Zeit :-)
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