Guten Morgen,
der Versorgungsausgleich ist durchgeführt mit der Rechtskraft der familiengerichtlichen Entscheidung.
Beziehen sie zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich noch keine Rente, erfolgt der Anspruch aus dem Versorgungsausgleich zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Sie sollten daher zeitnah einen Antrag auf Regelaltersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen , damit eine Rentenzahlung aus dem Versorgungsausgleich nach Rechtskraft der familiengerichtlichen Entscheidung erfolgen kann.