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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Petra Stephan13.09.2010 | 14:41
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren! Es handelt sich um den Versorgungsausgleich meines Mannes (Beamter) an seine geschiedene Frau, die verstorben ist und vor Ihrem Tod eine geraume Zeit Erwerbsminderungsrente bekommen hat. Leider ist die Dreijahresfrist überschritten (sie hat also etwas länger als 3 Jahre Leistungen bezogen), so daß mein Mann seine erworbenen Rentenpunkte (umgewandelte Pensionsanspüche) nicht mehr zurückbekommt, obwohl die Frau tot ist. Die monatliche Zahlung von über 500 Euro geht an die sogenannte Solidargemeinschaft. Zwar sollen die Arbeitnehmer immer länger arbeiten (nebenbei bemerkt haben wir Hunderttausende von jungen Arbeitslosen), die Krankenkassen nötigen aber auch die Rentenversicherungen, das Erwerbsminderungsrentenalter bei Krankheit vorzudatieren, was leider auch gemacht wird! Wenn das nicht gemacht worden wäre, würden wir noch innerhalb der Dreijahresfrist (neues Recht) liegen. Und die Rentenversicherung müßte nicht rückwirkend Erwerbsminderungsrente zahlen und könnte somit auch Geld sparen! Mit freundlichen Grüßen Petra Stephan, Ehefrau und somit Betroffene

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.09.2010 | 15:24

Sie haben leider nur eine Sachverhaltsdarstellung geschrieben, aber keine konkrete Frage gestellt.

Wie "..." bereits geschrieben hat, ist dies ein Forum, mit dem rechtlichen Fragen beantwortet werden sollen, und nicht ein Diskussionsforum über Sinn oder Unsinn von gesetzlichen Regelungen.

Allgemein kann man sagen, dass bei der Versorgung des beim Versorgungsausgleich Ausgleichsverpflichteten die Kürzung aus dem Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt wird, wenn der Ausgleichsberechtigte verstorben ist und aus dem Versorgungsausgleich nicht mehr als 36 Monate Leistungen (z. B. Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) bezogen hat (= Anpassung wegen Tod). Da die frühere Ehefrau Ihres Ehemannes nach Ihren Angaben mehr als 36 Monate Rente bezogen hat, ist eine Anpassung der Versorgung Ihres Ehemannes nicht mehr möglich, d. h. seine Versorgung wird trotz des Todes seiner früheren Ehefrau auch weiterhin gekürzt.

4 Antworten

...am 13.09.2010 | 14:51
Und, wie lautet Ihre Frage? Dies ist KEIN Diskussionsforum!
Eberhardam 13.09.2010 | 15:20
Und was wollen Sie uns damit sagen , ich kann Ihre Frage nicht entdecken ???? MFG
RFn am 13.09.2010 | 15:25
Die Behauptung, dass die Rentenversichicherung von den Krankenkassen genötigt wird, das Erwerbsminderungsrentenalter bei Krankheit vorzudatieren, zeugt von hochgradiger Unkenntnis der Materie bzw. den gesetzlichen Regelungen. Massgeblich ist der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, und dieses Datum kann nicht willkürlich manipuliert werden, sondern ist objektiv bedingt. Dieses Datum kann sein die Feststellung der zur Erwerbsminderung führenden Krankheit mit oder ohne Krankschreibung, oder das Datum eines Unfalls, der zur EM führte oder auch der Tag der Antragstellung auf eine EM-Rente, wenn bis dahin auf Kosten der Gesundheit gearbeitet wurde. Ausserdem gibt es keine monatliche Zahlung von über 500 EUR an die Solidargemeinschaft. Die im Rahmen des VA an die geschiedene Frau übertragenen Rentenpunkte sind allein Bestandteil deren Rentenanspruchs. Mit deren Tod ist nun die Rentenzahlung eingestellt und fertig. Wenn Sie sich deshalb als Betroffene fühlen, dann kann man Ihnen nur raten, beim nächstenmal entweder einen ledigen Beamten zu heiraten oder einen, dessen geschiedene Ehefrau ein höheres Einkommen als der Mann hatte und somit dessen Pension bei der Scheidung aufgewertet wurde.
Ja und jetzt??am 13.09.2010 | 16:06
Falls es irgendwo jemanden gibt, den das interessiert, dieser möge sich melden. Ich rege mich auf oft über Sinn oder Unsinn von sovielen Sachen auf. Wir haben nunmal Gesetze in diesem Land. Wem diese nicht passen, den zwingt niemand hier zu bleiben. Genau wie niemand Ihren Mann gewzungen hat, sich scheiden zu lassen. Das Gute an Gesetzen ist jedoch, das sie JEDEN betreffen. Also sie sind bei Gott nicht der einzige auf diesem Planeten, der davon betroffen ist. In diesem Sinne alles Gute. Hans Wurst, Ehemann, und ebenfalls von Gesetzen betroffener
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