Hallo Anne, wenn Ihre Ehescheidung vor 1 ½ Jahren stattfand, wird aufgrund der seit 01.09.2009 geltenden Rechtslage die sogenannte interne Teilung durchgeführt. Das bedeutet, dass auf die Ehedauer ermittelte Rentenanwartschaften jeweils von jedem Ehepartner geteilt werden. Sicher haben Sie deutlich mehr Ansprüche von Ihrem Exmann übertragen bekommen, als Sie von Ihren Ansprüchen an ihn abgeben mussten. §37 VersAusglG regelt die Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person. Stellen Sie umgehend bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Anpassung des Versorgungsausgleiches aufgrund Tod des Ausgleichberechtigten. Da der Rentenbezug unter 36 Monate (bezogene Anrechte durch Versorgungsausgleich) liegt, wird der Ausgleich zurückübertragen.