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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich an Exmann

von Anne06.11.2017 | 16:51
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe um die 800,- Euro an Rente und als ich vor 1 1/2 Jahre von meinem Mann geschieden wurde, musste ich von meiner kleinen Rente 50,- Euro als Versorgungsausgleich,( weil mein Exmann der 10 Jahre älter ist als ich und eher in Rente ging ), an meinen Mann der sogar das 3 fache an Rente als ich hat, abgeben. Jetzt ist mein Mann gestorben. Bekomme ich die 50,- wieder zu meiner Rente ??? Immerhin habe ich mit meiner Halbtagsstelle vor der Rente, die Rentenpunkte angespart. Ich habe sonst keine Einkünfte mehr und von meinem Exmann bekomme ich nichts aus dem Nachlass. Danke für Antworten. :Anne:

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne, wenn Ihre Ehescheidung vor 1 ½ Jahren stattfand, wird aufgrund der seit 01.09.2009 geltenden Rechtslage die sogenannte interne Teilung durchgeführt. Das bedeutet, dass auf die Ehedauer ermittelte Rentenanwartschaften jeweils von jedem Ehepartner geteilt werden. Sicher haben Sie deutlich mehr Ansprüche von Ihrem Exmann übertragen bekommen, als Sie von Ihren Ansprüchen an ihn abgeben mussten. §37 VersAusglG regelt die Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person. Stellen Sie umgehend bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Anpassung des Versorgungsausgleiches aufgrund Tod des Ausgleichberechtigten. Da der Rentenbezug unter 36 Monate (bezogene Anrechte durch Versorgungsausgleich) liegt, wird der Ausgleich zurückübertragen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Eine Rentenberatung zu vereinbaren, ist in jedem Falle der richtige Weg. Allerdings haben die Beratungsstellen wegen der vielen Rentenfragen einen erheblichen Zulauf. Sie müssen daher mit einer längeren Wartezeit auf einen Termin rechnen.

Wenn aber der Versorgungsausgleich allein in der Rentenversicherung durchgeführt wurde und Ihr Mann nicht länger als 3 Jahre Rente bezogen haben sollte, wird die Kürzung Ihrer Rente erst auf Antrag dauerhaft ausgesetzt.

Sie sollten diesen Antrag deswegen schon JETZT stellen, er wirkt sich nur für die Zukunft aus. Formlos per Brief reicht schon.

Zurückziehen können Sie ihn immer noch.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Vorsichtam 06.11.2017 | 18:29
Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, daß Sie tatsächlich als Verliererin des Versorgungsausgleichs vor 1,5 Jahren dastanden, aber sollten tatsächlich Anwartschaften von Ihnen an Ihren Ex-Mann übertragen worden sein, so hat er ja nun durch seinen Tod nichts oder nur wenig bzw. letztlich nicht länger als 3 Jahre davon etwas gehabt. Das VersAusglG sieht vor, daß dann die Anwartschaft rückübertragen wird und zwar vollständig. Dies wird durch die RV-Träger zwar erst im Rentenantrag abgefragt und geprüft, man kann dies aber auch schon vorher formlos bei seinem Rentenversicherträger beantragen. Dann sind die Zahlen auf den künftigen Renteninfos bzw. Rentenauskünften auch wieder höher.
Anneam 11.11.2017 | 10:20
Vielen Dank für die Antwort. Ich weiß nicht wie meine Rente mit dem Ausgleich gerechnet wurde. Aber Tatsache ist, ich habe um die 50,- Euro weniger im Monat. Ich war aber auch dir 3. Ehefrau. Den Antrag werde ich stellen. Z.Z. Bin ich noch krank, aber sowie mr es besser geht werde ich mir einen Termin bei der DRV holen.
Heldam 11.11.2017 | 11:15
Wenn der Ex-Mann 10 Jahre älter war und früher als Sie in Rente ging, dann kann es doch sein, dass er in der Ehezeit (fast) keine Rentenansprüche erarbeitet hat. Dann wird die Rechnung schon richtig sein. Sie haben Rentenpunkte in der Ehezeit erworben-er nicht oder wenig, nur dies wird geteilt.
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