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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich - Auskunftdauer Scheidung

von HeikoE25.01.2019 | 13:32
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4 Antworten

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Für die Scheidung mit Versorgungsausgleich muss für das Gericht ein Formular über die Einkommen während der Ehe ausgefüllt werden. Das Gericht stellt dann eine Anfrage bei der Rentenkasse beider Parteien. Meine Frage dazu ist: Wie lange dauert es bis die Anfrage vom Gericht erfolgt? Gibt es Möglichkeiten den Prozess zu beschleunigen, um damit auch die Scheidung schneller durchzubringen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, HeikoE,

leider kann Ihre Frage hier nicht beantwortet werden. Je nach dem in wie weit beide Parteien zur Klärung des Sachverhalts mitwirken, erforderliche Unterlagen zur Klärung des jeweiligen Rentenversicherungskontos vorlegen, ist es relativ, wie lange es braucht, bis das Familiengericht über den Versorgungsausgleich im Hinblick auf Übertragungen von Anwartschaften entscheiden kann. Ihr Anwalt wird zu gegebener Zeit über die Klärung des Rentenversicherungskontos der Gegenpartei über das Familiengericht informiert.

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3 Antworten

KSCam 25.01.2019 | 16:33
Wie lange es dauert bis das Gericht die DRV anfragt müssen Sie den Richter fragen. Aus Sicht der DRV können Sie beide umgehend Ihr Versicherungskonto klären damit bereits alles geklärt ist wenn die Anfrage kommt. Wie lange dann der Rest dauert liegt nicht im Einflußbereich der DRV
W*lfgangam 25.01.2019 | 17:21
Hallo HeikoE, die Frage ist eher, wie lange dann die Beantwortung der Anfragen dauert. Das Gericht wird relativ zügig die Anfragen in den nächsten 4 Wochen raushauen ...die Rückläufe, speziell im Rentenverfahren, können sich monatelang hinziehen, bis beide Rentenkonten abschließend geklärt sind und beide Parteien das zeitnah auch mitwirkungsbereit erledigt haben. Unter 12 Monaten sollten Sie generell bis zur rechtskräftigen Scheidung eher nicht rechnen. Den Prozess können Sie nicht wirklich beschleunigen, auch wenn Sie auf den Versorgungsausgleich verzichten und/oder andere Vereinbarungen über Ausgleichsrechte treffen. Das Gericht muss das _nach_ den Berechnungen_ über die zu teilenden Ausgleichsrechte zunächst selbst bewerten. Alternativ mal nach Scheidung + Ausland + Blitzscheidung im Netz der Netze schauen :-) Gruß w. PS: tja, da muss der/die Neue eben noch ein Weilchen warten, bis süßer die Glocken wieder erklingen ;-) PPS: durch längere Laufzeiten im VA entstehen keine Nach- oder Vorteile. Der auszugleichende Zeitraum wird daher nicht etwa verlängert/mehr wg. zeitlicher Verzögerung abzutreten sein.
Klugpuperam 25.01.2019 | 17:42
Ihre anwaltliche Vertretung könnte gegenüber dem Gericht argumentieren, dass die Auskünfte nicht zeitnah erstellt werden können (Auslandsberührung, etc.) und auf die Abtrenung des Versorgungsausgleichs dringen (dann gäbe es erst die Scheidung und der Versorgungsausgleich käme erst später). Erfolgsaussichten ungewiss, aber vielleicht hat Ihre anwaltliche Vertretung Freude daran.
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