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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich nach Scheidung bei Rentnern

von Petra05.08.2019 | 17:36
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10 Antworten

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Hallo, weiß jmd, ob man, wenn man bereits verrentet ist, Rentenansprüche bei dem noch arbeitenden Ehepartner erwirbt? Also z.B. in folgendem Fall: Ein Ehepartner ist bedeutend älter und geht nach schon 5 Ehejahren in Rente. Ab diesem Zeitpunkt sind seine (Renten)Einkünfte natürlich erheblich geringer als die des jüngeren Ehepartners. Nach weiteren 10 Jahren wird die Ehe geschieden. Werden nun nur die 5 Jahre bis zur Verrentung des Ehepartners zur Berechnung des Versorgungsausgleichs herangezogen, oder die gesamten 15 Jahre? Danke und Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.08.2019 | 09:11

Hallo Petra,

beim Versorgungsausgleich werden sämtliche Anrechte ausgeglichen, die während der Ehezeit erworben werden.

Wenn nun in Ihrem Beispielsfall der ältere Ehepartner nur in den ersten 5 Jahren rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt hat, nicht aber in den weiteren 10 Jahren auf Grund des Rentenbezugs, dann werden auch nur die auf Grund dieser rentenrechtlichen Zeiten erworbenen Anrechte ausgeglichen. Da er während des Rentenbezugs keine Anrechte mehr erworben hat, gibt es auch nichts zum Ausgleichen.

Anders wäre es, wenn er während des Rentenbezugs zum Beispiel weiter gearbeitet hätte. Dann hätte er weitere Anrechte erworben, die auch ausgeglichen würden.

9 Antworten

Coucoudam 05.08.2019 | 18:26
Nach besagten 5 Jahren werden doch keine Renten Punkte mehr erarbeitet, ergo gibt es auch nichts zu teilen.
Hallo.am 05.08.2019 | 19:07
Der Eine teilt das was er in 5 Jahren als Altersvorsorge aufgebaut hat und der Andere das was er in 15 Jahren aufgebaut hat.
Konrad Berta Siegfriedam 05.08.2019 | 21:33
Sämtliche in der Ehezeit erworbene Ansprüche auf Altersvorsorge (nicht nur gesetzliche Rentenversicherung) fließen dem Grunde nach in den Versorungungsausgleich mit rein.
Petraam 07.08.2019 | 17:46
Vielen Dank für die Antwort! Allerdings hat der jüngere Partner in dieser Zeit ja Ansprüche erworben. Ist Voraussetzung für den Ausgleich, dass beide in dieser Zeit Ansprüche erworben haben? In der klassischen Alleinverdienerehe hat die Ehefrau früher ja auch keine Ansprüche erworben, kam es nicht aber dennoch zum Ausgleich der Ansprüche?
Petraam 07.08.2019 | 17:46
Vielen Dank für die Antwort! Allerdings hat der jüngere Partner in dieser Zeit ja Ansprüche erworben. Ist Voraussetzung für den Ausgleich, dass beide in dieser Zeit Ansprüche erworben haben? In der klassischen Alleinverdienerehe hat die Ehefrau früher ja auch keine Ansprüche erworben, kam es nicht aber dennoch zum Ausgleich der Ansprüche?
VAGam 08.08.2019 | 05:33
Die Antwort des Experten war doch eindeutig. Ein nicht arbeitender Rentner erwirbt in der Ehezeit keine teilbaren Ansprüche. Somit sind, was die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung angeht, auch nur die vom arbeitenden Ehepartner erworbenen Entgeltpunkte in der Ehezeit teilbar. Ob das irgendwann mal anders war, ist doch völlig irrelevant!
???am 14.08.2019 | 11:34
Ja, natürlich! Beispiel: 15 Jahre Ehe in jedem Berufsjahr wird von den Ehepartnern 1 Entgeltpunkt erzielt Ehepartner 1 geht nach 5 Jahren in Altersrente = 5 EP in der Ehezeit Ehepartner 2 arbeitet durch = 15 EP in der Ehezeit Ergebnis: Ehepartner 1 bekommt 5 EP vom Ehepartner 2 ab
Petraam 14.08.2019 | 11:19
Zitat von VAG anzeigen
Ja, der ältere erwirbt keine eigenen Ansprüche mehr, der jüngere Partner hat in dieser Zeit noch Ansprüche erworben. Werden diese denn geteilt, obwohl für den Älteren schon vor Jahren ein Rentenbescheid ergangen ist? D.h. erhöht sich die Rente für den Rentner nach der Scheidung, der zum Zeitpunkt der Scheidung bereits 10 Jahre Rentner war? Das war meine Frage und sie ist immer noch nicht klar.
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