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Versorgungsausgleich Rückgänigmachung

von Bernhard Lansche05.03.2017 | 23:08
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4 Antworten

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Bei der Scheidung bekam meine Exfrau Versorgungsbezüge von mir auf ihr Renrenkonto. Sie hat damals studiert und im Lehramt verbeamtet worden. Im Alter von ca. 53 ist sie aus dem Lehramt ausgeschieden und bezieht seither eine Pension. Da nun die übertragenen Versorgungsbezüge auf dem BFA-Konto meiner Exfrau brach liegen, hier meine Frage: Können diese Versorgungsbezüge rückgänig gemacht werden? MfG Lansche

4 Antworten

Klugpuperam 05.03.2017 | 23:51
Ihre Ex-Frau wird wahrscheinlich jetzt oder irgendwann zukünftig eine Rente beziehen, die sich ganz oder anteilig aus den im Versorgungsausgleich übertragenen Anwartschaften errechnet. Daher können diese Anwartschaften nicht in Ihr Versicherungskonto zurückübertragen werden.
taxmanam 06.03.2017 | 10:28
doch, unter bestimmten umständen ist das möglich, muss aber über das familiengericht gemacht werden. aber die voraussetzungen dafür sind sehr streng
W*lfgangam 06.03.2017 | 19:07
Hallo Bernhard Lansche, es ist richtig, dass die in ihr Rentenkonto übertragenen Ansprüche bis zur Regelaltersrente 'brachliegen', dafür erhält Sie ab in der Pension ein 'Ausgleich', bis die Regelaltersrente aktiviert werden kann. Die Rückgängigmachung ist nur dann möglich, wenn die EX für weniger als 3 Jahre eigene _Renten_leistungen erhalten hat, nur dann bekommen Sie ihre abgezogenen Punkte wieder auf Ihr Rentenkonto zurück. Kommen Sie jetzt nicht auf 'dumme' Gedanken ... ;-) Gruß w.
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