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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich Totalrevision

von Erhardt08.06.2017 | 19:41
773 Ansichten
2 Antworten

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Guten Abend, ich bin 1992 geschieden worden und seit 2000 Rentner. Mein Zusatzversorgungsträger (Vbl) hat jetzt von seinem Antragsrecht Gebrauch gemacht und beim Familiengericht eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs beantragt. Als ich jetzt die Rentenauskunft meiner Exfrau als Kopie zugeschickt bekam, habe ich festgestellt, dass sie durch drei vor 1992 geborene Kinder 3 Entgeltpunkte dazubekommen hat. In der Berechnung der DRV Bayern Süd sind diese 3 EP allerdings mit dem damaligen Punktwert in Höhe von DM 39,84 bewertet. Ist das ok so? Meines Erachtens sollte doch der Wert vom 1.7.2014 genommen werden oder rechnet der Richter das noch extra aus? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.06.2017 | 08:56

Hallo Erhardt,

die Abänderung einer Entscheidung über den VAG ist nur bei einer wesentlichen Wertänderung zulässig. Damit das Gericht diese Prüfung vornehmen kann, muss der bisherige Ausgleichwert bezogen auf das Ende der Ehezeit mit dem neuen Ausgleichswert verglichen werden. Dabei gibt es zwei Wertgrenzen. Die relative (Veränderung mindestens 5 % des bisherigen Ausgleichswerts) und die absolute Wesetlichkeitsgrenze (1% der am Ende der Ehezeit maßgebenden Bezugsgröße). Nur wenn beide Grenzwerte überschritten sind, wird ein Abänderungsverfahren durchgeführt. Zur Prüfung dieser Grenzen sind die DM-Angaben zum Ende der Ehezeit erforderlich. Ist eine wesentliche Wertänderung gegeben, dann erfolgt der Ausgleich durch den Zu- oder Abschlag von Entgeltpunkten in der Rentenversicherung, die dann den entsprechenden Wert haben.

1 Antworten

W*lfgangam 08.06.2017 | 20:10
Hallo Erhardt, der Richter (bzw. die ihm zuliefernden Versorgungsträger) rechnet schon richtig, da zunächst alles unten den (DM)Werten zum Zeitpunkt der Scheidung dargestellt wird. Letztendlich geht es nur um die 'harten' Werte, die Punkte bzw. die zusätzlichen Punkte - und die erhalten dann im Leistungsfalle natürlich den aktuellen Gegenwert, ab 01.07.2017 sind es 31,03 EUR West brutto ...ggf. sind aber die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen noch mit etwaigen Rentenabschlägen und natürlich KV/PV zu kombinieren, was sich dann aus dem abschließenden Neuberechnungsbescheid der DRV für Sie ergibt. Dabei werden Sie feststellen, dass Ihr Punktwert vielleicht um 1,5 gestiegen ist, wenn nicht noch andere Besonderheiten der letzten 15 Jahre das weiter erhöht oder auch gemindert haben kann. Für zwischenzeitliche Ergebnisse stehen Ihnen natürlich auch die örtlichen Beratungsdienste zur Verfügung, um Ihnen diese Neuberechnungen beider Parteien näher zu erläutern. Bringen Sie dann aber bitte auch die früheren Berechnungen mit. Gruß w.
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