Ihre Rente erhöht sich mit dem Monat nach der Wirksamkeit (Rechtskraft) der Entscheidung über den Versorgungsausgleich.
Zur Frage der Steuerpflicht dieses Rentenzuschlags lassen Sie sich bitte von den Finanzbehörden, vom Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfevereinen beraten.