Hallo, ich bin seit 2007 Rentnerin und bekomme seit dem Versorgungsausgleich vom 1. Ehemann. Nun wird meine 2. Ehe voraussichtlich 2019 geschieden. Nun meine Fragen: ich bekomme doch diesen Versorgungsausgleich sofort, da ich ja schon Rente beziehe.Richtig ? und: ich muss meine Rente zu 54 % versteuern. Gilt dies dann auch für den neuen zusätzl. Bezug oder gilt in diesem Falle der Eintritt (2019) ? Vielen Dank.
09.01.2018, 07:25
Experten-Antwort
Ihre Rente erhöht sich mit dem Monat nach der Wirksamkeit (Rechtskraft) der Entscheidung über den Versorgungsausgleich.
Zur Frage der Steuerpflicht dieses Rentenzuschlags lassen Sie sich bitte von den Finanzbehörden, vom Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfevereinen beraten.