Ist die Witwe bereits selbst in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, ist in der Regel eine Prüfung der Vorversicherungszeit bezogen auf den Verstorbenen eigentlich nicht mehr erforderlich. Da aber allein die Krankenkasse für die Prüfung der KVdR zuständig ist und diese Frage fordert, sollte sie dennoch beantwortet werden, um damit eventuelle Nachfragen zu vermeiden. Bei dem Meldevordruck R810 handelt es sich um einen mit dem GKV-Spitzenverband abgestimmten Vordruck, der eigens für die Krankenkasse zur Prüfung der Voraussetzungen für die KVdR bestimmt ist.
An Max: Die Aussage, dass Rentner immer in der KVdR versichert sind, ist nicht korrekt. Gerade für den Rentner der freiwillig versichert ist, besteht keine Versicherungspflicht in der KVdR.