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Versteuerung der Rente

von Doraine09.04.2009 | 09:48
1221 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich könnte jetzt mit 14.4 % Abzug in Rente gehen. Zu der gesetzlichen Rente bekomme ich auch eine Betriebsrente, die ab 2008 mit 1 % versteuert wird, ab 2012 mit 2 %. Ich möchte wissen, was ich später beim Finanzamt z.B. Werbungskosten usw. absetzen kann, um keine Steuern zahlen zu müssen. Und was ist der Versorgungsfreibetrag? Vorab Danke für Ihre Info`s

6 Antworten

NEINam 09.04.2009 | 09:58
Das ist ein Forum der DRV. Gehen Sie zu einem Steuerberater!!!
Verbraucherzentraleam 09.04.2009 | 12:53
Lt. aktueller Presse (Überschrift: Die meisten Rentner sind steuerpflichtig) bietet die Verbraucherzentrale eine Broschüre an, die so um die 15 Euro kostet. Nicht gerade wenig, für den, der mit jedem Cent rechnen muss und rausgeschmissenes Geld für den Grossteil, der nicht steuerpflichtig ist. Eben ein Geschäft mit der Angst derjenigen, die nichts haben und zeitlebens treu und brav alles korrekt machten.
Falsches Forumam 09.04.2009 | 10:43
Fragen zur Besteuerung von Einkünften, dürfen selbstverständlich nur von Steuerberatern oder Finanzämtern geklärt werden. Sie sind ja hier in einem Forum der Rentenversicherung, da kann Ihnen logischerweise dazu keinerlei Auskunft erteilt werden.
Knut Rassmussenam 09.04.2009 | 13:07
Es gibt ausreichend Rentner bzw. "Ruheständler" anderer Versorgungssysteme, die bereits nach altem Recht Steuern hätten zahlen müssen!
Schmarrnam 09.04.2009 | 13:24
Der Hinweis auf die Broschüre ist gut. Die Broschüre auch. Der Rest ist so überflüssig wie ein ....
Schiko.am 09.04.2009 | 14:12
Habe Verständnis, wenn Sie bei 14,4% lebenslangen Abschlag in Rente gehen, vielleicht sogar einen Jüngern einen Arbeitsplatz freimachen, dass Sie auch wissen wollen was Netto übrig bleibt. Grundsätzlich sind bei der gesetzlichen Rente-jeweils aus dem Brutto- 10,15% und bei der Betriebsrente 17,45% für Kranken und Pflege- versicherung aufzubringen. Ob für Sie auch Steuer anfällt hängt von der Rentenart, Rentenhöhe und auch Rentenbeginn ab. Werden Sie heuer noch im Mai Rentner sind es 58 % Steueranteil aus der Bruttorente, genau genommen, Sie erhalten 42% Als Rentnerfrei- betrag lebenslang festgeschrieben. Für den Erhöhungsbetrag ab 1.7. zahlen Sie bereits 100% Steuer. Einmal angenommen, 1200 monatliche Bruttorente sind mit 58% 8.352 steuerpflichtig. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedenen Arten von Betriebsrenten. Eine Betriebsrente aus * Direktversicherung* Pensionskasse * Pen- sionsfonds wird steuerlich wie eine Privatrente versteuert. Dies heißt , wie auch die gesetzliche Rente bis 2004 die Ertragsanteilbesteuerung. Sogar im Prozentsatz ermäßigt, bei Rentenbeginn mit 63 früher 29%. nunmehr nur mehr 20% steuerpflichtig. Handelt es sich bei der Betriebsrente um Versorgungsbezüge müssen Sie dem Arbeitgeber jährlich die Steuerkarte vorlegen, die Steuerbe- rechnung erfolgt wie bei Pensionen. Es gelten 40% vom Brutto ab dem 63 Lebensjahr als Versorgungsfreibetrag, begrenzt auf 3.000 Euro im Jahr. Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 wurde 2005 abgeschafft und als Ersatz ein Zuschlag von 900 jährlich und auch ein Werbungskosten- Pauschbetrag von 102 Euro jährlich eingeführt. Diese Begünstigung wird jährlich abgebaut und verschwindet 2040 ganz. Bei Rentenbeginn 2009 gelten noch 2.520 und 756 Zuschlag als Höchstbetrag ( 33.6 statt ursprünglich 40%). Betriebsrente Brutto ./. Versorgungsfreibetrag kommen zu den genannten 8.352 für die gesetzliche Rente hinzu. Hiervon sind die 10,15% und 17,45 % als steuermindernd abzuziehen, auch noch 102 Werbungskosten und 36/72 led./vh. Pauschbetrag für Sonderausgaben. Auch Behindertenprozente, eine Kranken-Zusatzversicherung , Beiträge zur Haftpflicht können durchaus das zu versteuernde Einkommen noch ver- mindern. Liegt der so errechnete Betrag für das Steuerjahr 2009 nicht über Euro 7834 / 15668 led./vh. als Existenzminimum wird Ihnen ja der Finanz- beamte bestätigen, dass keine Erklärung notwendig ist. Womöglich sparen Sie sich sogar die Kosten für den Steuerberater, die sind sowieso überlastet. Mit den genannten 1% bzw. 2 % ab 2010 kann ich leider nichts anfangen. Frohe Ostern!
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