Habe gestern meine Rentenauskunft erhalten, bei der ich einen Punkt nicht verstehe; Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme... Die Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung sind erfüllt. Heißt das jetzt, ich könnte mit 60 Jahren in Rente gehen?
26.09.2008, 13:59
von
Rosanna
In der Rentenauskunft steht 1. ob Vertrauensschutzregelung erfüllt ist oder nicht, 2. darunter: Frühestmöglicher Rentenbeginn mit entsprechendem Abschlag, 3. "Regulärer" Rentenbeginn mit Vertrauensschutz.
Daraus müßten Sie doch sehen können, wann Sie in Renten gehen können.
26.09.2008, 15:04
Experten-Antwort
Erläuterungen zur Rentenauskunft erhalten Sie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.