Hallo Frau Erdmann !
Grundsätzlich ist es so, dass bei Rentenzahlungen ins Ausland regelmäßig einmal jährlich mittels der sogenannten "Lebensbescheinigung" nachgewiesen werden muss, dass die rentenberechtigte Person noch lebt.
Ein solcher Nachweis entfällt, wenn mit dem ausländischen Wohnstaat ein funktionierender Sterbedatenabgleich existiert.
In Bezug auf Norwegen ist es so, dass hier aktuell Gespräche stattfinden, um einen solchen Sterbedatenabgleich zu installieren. Dieser soll auch dann funktionieren, wenn lediglich eine Rente aus Deutschland bezogen wird.
Solange ein solcher Abgleich aber noch nicht eingerichtet und erfolgreich getestet ist, kann auf die Einforderung einer Lebensbescheinigung nicht verzichtet werden.
Ob für Sie ein solcher regelmäßiger Nachweis erforderlich ist, erfahren Sie ganz einfach dadurch, dass Ihnen eine solche Lebensbescheinigung mit der Bitte übersandt wird, diese ausgefüllt und bestätigt zurückzusenden. Wird dieses von Ihnen nicht gefordert, können Sie davon ausgehen, dass ein maschineller Sterbedatenabgleich besteht und Sie die Bescheinigung nicht einreichen müssen.
Als amtliche Stelle, welche die Daten in der Lebensbescheinigung bestätigen muss, kommen neben Botschaften und Konsulaten alle Behörden des Wohnlandes, Notare, Banken, Krankenhäuser oder auch das Rote Kreuz in Betracht. Dieses breite Spektrum müssten es allen Rentenbeziehern eigentlich ermöglichen, die erforderliche Bestätigung ohne unzumutbaren Aufwand zu bekommen.