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Experten-Antwort

Verzug ins Ausland

von Susanne Erdmann02.03.2016 | 20:07
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7 Antworten

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eine Kurze Frage: Ich beziehe nun eine Regelaltersrente und möchte zu meiner Tochter nach Norwegen. Mal mit Ausnahme des Krankenversicherungsschutzes: Muss ich auch Norwegen (also innerhalb des Schenkener Abkommens) jährlich eine Lebensbescheinigung nachweisen, damit ich meine Rente weiter erhalte? Der Wohnort ist nämlich fernab jeglicher Botschaft/Konsulates und ich bin sicher, dass es doch auch bestimmt ein Abkommen zwischen Norwegen und Deutschland gibt, in dem der Tod einen Leistungsbeziehers irgendwie gemeldet werden würde. P.S.: Eine norwegische Rente beziehe ich nicht,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Erdmann !

Grundsätzlich ist es so, dass bei Rentenzahlungen ins Ausland regelmäßig einmal jährlich mittels der sogenannten "Lebensbescheinigung" nachgewiesen werden muss, dass die rentenberechtigte Person noch lebt.

Ein solcher Nachweis entfällt, wenn mit dem ausländischen Wohnstaat ein funktionierender Sterbedatenabgleich existiert.

In Bezug auf Norwegen ist es so, dass hier aktuell Gespräche stattfinden, um einen solchen Sterbedatenabgleich zu installieren. Dieser soll auch dann funktionieren, wenn lediglich eine Rente aus Deutschland bezogen wird.

Solange ein solcher Abgleich aber noch nicht eingerichtet und erfolgreich getestet ist, kann auf die Einforderung einer Lebensbescheinigung nicht verzichtet werden.

Ob für Sie ein solcher regelmäßiger Nachweis erforderlich ist, erfahren Sie ganz einfach dadurch, dass Ihnen eine solche Lebensbescheinigung mit der Bitte übersandt wird, diese ausgefüllt und bestätigt zurückzusenden. Wird dieses von Ihnen nicht gefordert, können Sie davon ausgehen, dass ein maschineller Sterbedatenabgleich besteht und Sie die Bescheinigung nicht einreichen müssen.

Als amtliche Stelle, welche die Daten in der Lebensbescheinigung bestätigen muss, kommen neben Botschaften und Konsulaten alle Behörden des Wohnlandes, Notare, Banken, Krankenhäuser oder auch das Rote Kreuz in Betracht. Dieses breite Spektrum müssten es allen Rentenbeziehern eigentlich ermöglichen, die erforderliche Bestätigung ohne unzumutbaren Aufwand zu bekommen.

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6 Antworten

KSCam 02.03.2016 | 20:16
Ob die Lebensbesch. aus N notwendig wird weiß ich nicht. Aber ein Problem sollte das nicht sein - ein Rathaus mit Stempeln wird es dort wo Sie hinziehen doch irgendwo geben, oder? Die bestätigen notfalls dass Sie noch leben.
W*lfgangam 02.03.2016 | 21:24
Hallo Susanne Erdmann, es gibt solche Datenabgleiche, aber nicht mit allen Ländern EU, EWR, und andere 'angeschlossene'. Das letzte Mal habe ich solch eine Liste gesehen, da stand noch BfA drauf ;-) 2-3 Sätze an Ihre DRV, was Sie vorhaben, und ob jährlich eine Lebensbescheinigung fällig wird - oder das via Melde-Datenabgleich bereits geregelt ist. Gruß w.
Nachfrageram 03.03.2016 | 06:55
Hallo, es ist völlig unerheblich, ob Datenabgleiche mit dem Land gibt oder nicht. Eine jährliche Lebensbescheinigung ist in jedem Fall notwendig, da diese Abgleiche äüßerst unregelmäßig stattfinden. Das ist keine durchgehend bestehende Datenleitung, sondern da werden ab und an Datenpakete ausgetauscht.
Nachfrageram 07.03.2016 | 14:53
Hmm.... Schon interessant. Wir bearbeiten das deutsch-amerikanische SV-Abkommen. Das hat eigentlich einen funktionierenden Sterbedatenabgleich (jedenfalls denken wir das in der Sachbearbeitung!). Es kommen auch ab und an entsprechende ML's vom Rentenservice. Aber anscheinend scheint der Sterbedatenabgleich nicht reibungslos zu funktionieren, denn es werden weiterhin jährlich LB'en aus USA angefordert. Von daher, @W*olfgang, Insider-Wissen.
W*lfgangam 07.03.2016 | 19:40
Zitat von Nachfrager anzeigenausblenden
THX für die Rückmeldung! Ich werde ja gelegentlich auch vor Ort gefragt, wie das mit Ausland XY und LB ist. Die Aussage "Warten Sie einfach ab, wie sich Ihr Träger verhält" ist daher (weiterhin) die einzig richtige, egal welches Land. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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