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Experten-Antwort

voll EM Rente

von Anna01.09.2018 | 10:16
340 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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habe telef. Auskunft Rente bewilligt unbef. ab 01.07.2018, fehlt nur noch Hinzuverdienstberechng, ab wann muss ich im Geschäft Bescheid geben, und ab wann wenn schriftliche Zusage würde mein Arbeitsverhältnis aufhören.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

bevor Sie Ihren Arbeitgeber informieren, sollten Sie warten bis Sie Ihren Rentenbescheid in Händen halten. Wann Ihr Beschäftigungsverhältnis endet, ist eine arbeitsrechtliche Frage, die von unserer Seite nicht beantwortet werden kann. Insofern verweisen wir auf die Antwort von W*lfgang.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Sigmundam 01.09.2018 | 11:22
Abwarten und geduldig sein.
W*lfgangam 01.09.2018 | 20:15
Hallo Anna, sollte in Ihrem Arbeits-/Tarifvertrag stehen, wann Sie welche Mitteilungspflichten gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben. Regelmäßig ist dann 'Bescheid zu sagen', wenn der Bescheid bei Ihnen schriftlich vorliegt - und mit Monatsende der (wirksamen) Bescheiderteilung endet Ihr Beschäftigungsverhältnis. Etwaige Urlaubsansprüche/Mehrarbeitsstunden sind dann noch zu verrechnen/auszuzahlen. Sie können natürlich auch Ihren Betriebsrat in dieser Sache beteiligen/befragen, damit alles 'richtig' bis zum Beschäftigungsende nach Vorlage des Rentenbescheids abgewickelt wird. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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