Hallo Bea,
der Bescheid darüber, dass Sie die EM-Rente bekommen, ist doch der "Bewilligungsbescheid". Oder liegt bisher "nur" eine gerichtliche Entscheidung oder ein Anerkenntnis im Gerichtsverfahren vor? In diesem Fall kann es noch ein bisschen dauern, bis die Entscheidung auch in der Sachbearbeitung umgesetzt wird - genaue Zeitangaben kann man dazu aber nicht machen.
Sobald der Bescheid maschinell erteilt wird, wird auch die nächstmögliche laufende Zahlung angewiesen, der dazugehörige Zeitpunkt steht im Bescheid. Dabei ist zu beachten, dass die Rente für einen Monat immer am Ende dieses Monats ausgezahlt wird. Wenn also im Bescheid steht, die laufende Zahlung beginnt im Januar, dann würde die Rente erstmalig am 31.01. ausgezahlt.
Die Nachzahlung (also der Betrag vom Rentenbeginn bis zur laufenden Zahlung) wird zunächst einbehalten, weil erst mit dem Arbeitsamt abgerechnet werden muss. Das bekommt den Teil der Nachzahlung, der zeitlich mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld zusammen fällt (also vom Rentenbeginn bis zur Einstellung des Arbeitslosengeldes). Einen eventuell übersteigenden Betrag der Rentennachzahlung bekommen Sie ausgezahlt, wenn diese Abrechnung erfolgt ist.