Hallo Ursula,
die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente erfolgt in der Regel, wenn ein tägliches Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt. Sofern Sie 3 mal wöchentlich für 2 Stunden tätig werden, dürften Sie somit Ihre Erwerbsminderungsrente nicht gefährden. Beachten Sie auf jeden Fall den Hinweis, das bei Erwerbsminderungsrentnern jede Tätigkeitsaufnahme zu melden ist.
Bei der erwähnten Hinverdienstmöglichkeit von 6300 € handelt es sich um eine Anrechnungsvorschrift. Das heißt, auch ein kleinerer Verdienst, wenn er mit einem erhöhten Stundenaufwand erzielt wird, kann zum Verlust der Erwerbsminderungsrente führen.