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Experten-Antwort

Volle EM-Rente und Hinzuverdienst auf altem Arbeitsplatz

von Ursula29.11.2017 | 16:33
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7 Antworten

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Ich habe jetzt meinen Bescheid bekommen, dass ich rückwirkend zum 01.08.2017 volle Erwerbsminderungsrente unbefristet bekomme. Vorher hatte ich seit 2012 eine unbefristete teilweise EM - Rente und habe noch 4 Stunden täglich gearbeitet, was ich aber nun auch nicht mehr geschafft habe. Nun hätte ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber evtl. die Möglichkeit noch 3 Tage die Woche je 2 Stunden leichte Tätigkeiten zu übernehmen. Mein Psychiater begrüßt dieses, da ich noch eine kleine Aufgabe hätte. Die Kollegen kennen mich seit 25 Jahren und ich hatte immer Rückhalt in meinen Krankheitsphasen. Nun habe ich aber doch ein wenig Bedenken, ob mir evtl. Nachteile durch die Rentenversicherung entstehen können.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ursula,

die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente erfolgt in der Regel, wenn ein tägliches Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt. Sofern Sie 3 mal wöchentlich für 2 Stunden tätig werden, dürften Sie somit Ihre Erwerbsminderungsrente nicht gefährden. Beachten Sie auf jeden Fall den Hinweis, das bei Erwerbsminderungsrentnern jede Tätigkeitsaufnahme zu melden ist.

Bei der erwähnten Hinverdienstmöglichkeit von 6300 € handelt es sich um eine Anrechnungsvorschrift. Das heißt, auch ein kleinerer Verdienst, wenn er mit einem erhöhten Stundenaufwand erzielt wird, kann zum Verlust der Erwerbsminderungsrente führen.

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6 Antworten

Fortitude oneam 29.11.2017 | 16:58
Hallo, Sie dürfen seit 01.07.2017 bis zu 6.300 Euro im Jahr dazuverdienen. Weiter Informationen finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Wichtig! Im Rentenbescheid steht drin, dass Sie das Ihrer RV aber melden müssen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit. PS. Ihre Kollegen sind wirklich nett.
Ursulaam 30.11.2017 | 12:55
Hallo ... vielen lieben Dank für die freundlichen und hilfreichen Antworten. Ja - wenn ich nicht meine verständnisvollen Kollegen und Vorgesetzte hätte, hätte ich bestimmt nicht so lange im Erwerbsleben bestehen können. Liebe Grüße und auch Ihnen alles Gute!
L*chtam 06.12.2017 | 01:03
Liebe Ursula, ich hoffe ´so viele Tage später´ siehst Du meine Frage an Dich noch ... Bist Du bei einem privaten GArbeitgeber oder Öffentlicher Dienst? Wenn Dein Arbeitsvertrag etwas mit Tarifrecht wie im Öffentlichen Dienst zu tun hat, dann solltest Du Dir die entsprechenden Passgen genau angucken. Im ÖD "ruht" das Arbeitsverhältnis bei einer befristetn vollen EMR und endet automatisch, wenn die volle EMR beschieden wird. Das ist für Vater Staat eine bequeme Art (bestimmte?!) Leute (alt, krank, schwerbehindert) rauszukanten ohne eine Kündigung vorzunehmen zu müssen. Mein Arbeitgeber ist ÖD (Bereich Gesundheit und Soziales!) und sagte er wollte sich nicht strafbar machen ... Ich freu mich für Dich wenn es klappt! Gruß L.
Zufälliger Leseram 06.12.2017 | 11:35
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Und solche Leute wie L*cht sind dann die ersten, die sich lautstark beschweren, wenn ihre Angelegenheiten beim Amt für Gesundheit und Soziales (-> ÖD) nicht zügig bearbeitet werden. Wie soll das denn gehen, wenn Arbeitsplätze für voll erwerbsgeminderte Personen dauerhaft freigehalten werden statt mit leistungsfähigen neuen Mitarbeitern nachbesetzt zu werden? Einfach mal ohne Sinn und Verstand über Vater Staat gemeckert, ohne über den Tellerrand hinauszuschauen. L*cht, Sie sind offensichtlich keine große Leuchte!
Ursulaam 06.12.2017 | 12:32
Hallo, Danke für die Rückmeldungen. Ja, das ist mir bewusst, dass ich bei einer vollen EMR keinen Anspruch mehr auf einen Arbeitsplatz beim bisherigen Arbeitgeber habe. Aus Arbeitgebersicht ist das ja auch verständlich. Wir haben eine Lösung gefunden ... Ich wünsche allen eine schöne Adventszeit!
Deutsche Rentenversicherung
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