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Experten-Antwort

volle EM und ALG 1

von Uwe31.10.2018 | 11:15
78 Ansichten
6 Antworten

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Im April 2017 habe ich die volle EM Rente beantragt. Da ich schon lange im kranken Stand war (aber Arbeitsverhältnis besteht noch) wurde ich aussgesteruert. Heute habe ich den Bescheid von der Rente bekommen und die EM Rente bekomme ich. Nun erhalte ich ja seit April 2017 ALG1 und sie Rente schreibt, dass mein bisheriges Einkommen mit der Nachzahlung der EM Rente verrechnet wird und ich frage mich jetzt ob ich das ALG 1 in Höhe von 850 € monatlich zurück zahlen muss. EM REnte ist 500€ monatlich. Schulde ich der Agentur für Arbeit jetzt 350€ monatlich??? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uwe,

Sie müssen die Differenz zw. EM-Rente und Arbeitslosengeld nicht an das Arbeitsamt erstatten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Danielaam 31.10.2018 | 11:47
At Robiné: wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Danielaam 31.10.2018 | 11:46
Nein, du musst nichts nachzahlen
Robinéam 31.10.2018 | 11:40
Schöpfen Sie erstmal Ihr Krankengeld aus und anschließend beantragen Sie das Arbeitslosengeld nach Aussteuerung. 6 Monate bevor diese Leistung wegfällt beantragen Sie die Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie den Antrag früher stellen, stellen Sie sich direkt finanziell viel schlechter, da die vorrangigen Entgeltersatzleistungen immer höher sind als die Rente(n).
Robinéam 31.10.2018 | 15:34
Tut mir leid, ich bin Analphabet. Ich kann weder lesen noch schreiben :-(
Grokoam 01.11.2018 | 07:56
At Robiné: wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Tut mir leid, ich bin Analphabet. Ich kann weder lesen noch schreiben :-(
Lesen und das Gelesene verstehen sind 2 paar Schuhe.
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