Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann bis zu neun Jahren als zeitlich befristete Rente gewährt werden, wenn diese unabhängig von der Arbeitsmarktlage gezahlt wird. Der unbefristet festgestellte Grad der Schwerbehinderung und Ihre Aussagen im Selbstauskunftsbogen werden bei der medizinischen Entscheidung mit berücksichtigt. Der Grad der Schwerbehinderung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der Erwerbsminderung. Liegen aufgrund der vorliegenden aktuellen medizinischen Unterlagen Anhaltspunkte vor, dass sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch verbessern können, wird die Rente zur Überprüfung des Gesundheitszustandes erneut befristet.
Sie können den Bescheid über die zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente mittels Widerspruch anfechten, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rente als Dauerrente zu gewähren ist.