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Experten-Antwort

Volle EMR (befristet)

von Tom H.22.08.2018 | 07:57
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, Mir wurde jetzt wieder nur eine befristete volle Erwerbsminderungsrente gewährt. Obwohl ich im R0215 Selbsteinschätzungsformular unter Punkt 2.4 "Nein" angekreuzt habe mit entsprechender Begründung, dass ich nicht mehr arbeiten kann. Ich bin Jahrgang 1962 und habe einen unbefristeten GdB 100 mit MZ. Welche Möglichkeiten habe ich noch, damit mir, wie auch von mir gefordert, eine unbefristete EMR genehmigt wird. Wieso ist der sozialmedizinischen Dienst der DRV nicht einsichtig? Wozu dann das Formular R0215? Jetzt muss ich wieder nach 3 Jahren ein weiterer (und hoffe zum letzten mal) diesen Weitergewährungsantrag stellen. Könnte ich widersprechen und auf einen unbefristeten Erwerbsminderungsrente beharren? Nur alleine das Krankheitsbild ist nicht entscheidend oder? Alter, Schwerbehinderung ect. Könnte man das auch einfach als schikanieren deuten? Was muss man sich im Leben nicht noch alles gefallen lassen! Mfg P.S. Es ist keine Arbeitsmarktrente, ich habe die volle EMR aus rein medizinischen Gründen erhalten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann bis zu neun Jahren als zeitlich befristete Rente gewährt werden, wenn diese unabhängig von der Arbeitsmarktlage gezahlt wird. Der unbefristet festgestellte Grad der Schwerbehinderung und Ihre Aussagen im Selbstauskunftsbogen werden bei der medizinischen Entscheidung mit berücksichtigt. Der Grad der Schwerbehinderung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der Erwerbsminderung. Liegen aufgrund der vorliegenden aktuellen medizinischen Unterlagen Anhaltspunkte vor, dass sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch verbessern können, wird die Rente zur Überprüfung des Gesundheitszustandes erneut befristet.

Sie können den Bescheid über die zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente mittels Widerspruch anfechten, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rente als Dauerrente zu gewähren ist.

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5 Antworten

Positiv denkenam 22.08.2018 | 09:44
Denken sie einfach mal von der anderen Seite. Einmal in drei Jahren halbe Stunde Formular ausfüllen und dafür Kohle erhalten
Gabi Brückneram 22.08.2018 | 10:58
Ich selbst habe vor kurzem meinen ersten Weiterbewilligungsantrag für die volle EM Rente gestellt. auch ich, geb. 1961, beziehe keine Arbeitsmarktrente. Dennoch rechne ich eher damit,das meine Weiterbewilligung wieder befristet ist. Ich wäre auch glücklicher wenn sie in Zukunft unbefristet wäre da ich immer noch einen Arbeitsvertag im öffentlichen Dienst habe. Vor drei Monaten wurde ich angerufen vom Arbeitgeber, "einfach mal nachgefragt "??? Es ist einfach noch nicht abgeschlossen,obwohl ich weiß, dass ich niemals mehr Erwerbstätig sein kann laut meiner Fachärzte und meiner Selbsteinschätzung. Dennoch verstehe ich auch die DRV das sie gründlich überprüft. Es geht für die DRV um viel Geld. und... es gibt auch durchaus Situationen wo der Betroffnene EM-Rentner/in durch bestimmte Operationen und Behandlungen wieder Erwerbsfähig werden kann. All diese Faktoren werden geprüft. In den meisten Fällen wird zu gunsten des EM Rentners entschieden. Wo ist das Problem für sie ? sie haben doch wieder eine Verlängerung bekommen..... denken sie doch auch mal an die andere Seite. MfG
Schorscham 22.08.2018 | 15:10
Rentenuschiam 22.08.2018 | 18:31
Das Formular R 215 ist kein Wünschebogen, sondern soll dem Arzt der Rentenversicherung lediglich ihre eigene Einschätzung, Ihren Gesundheitszustand betreffend, liefern. Der medizinische Dienst der RV-Träger richtet sich nach den vorliegenden medizinischen Unterlagen und der objektiven Möglichkeit einer Besserung der Leistungsfähigkeit. Kommt der Arzt zu dem Schluss, dass eine Besserung nicht unwahrscheinlich ist, gibt er die Befristung vor. MfG
W*lfgangam 22.08.2018 | 18:55
Hallo Tom H., Widerspruch (und ggf. Klage), so die Informationen im Rentenbescheid, wenn Sie mit der aktuellen Entscheidung nicht einverstanden sind ...was Sie im weiteren Verlauf Ihrer Frage ja bereits erkannt haben. > Wozu dann das Formular R0215? Da können Sie sich (freiwillig) Ausweinen ;-) ...und Möglichkeiten aufzeigen, wieder in die volle/teilweise Erwerbsfähigkeit zu gelangen - nicht aber, eigene 'Gefühle' pro EM-Rente darzustellen. Dafür ist dieser 'Laberbogen' dann wirklich nicht vorgesehen, um den med. Dienst der DRV für eine (Dauer-)Rente um den Finger zu wickeln. Gruß w.
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