Hallo Maya,
Sie können einen Antrag auf Gewährung einer vollen Erwerbsminderung anstelle der teilweisen EM-Rente stellen (siehe Beitrag von 3...^) oder bei einer Auskunfts- oder Beratungsstelle in der Nähe Ihres Wohnortes aufnehmen lassen, wenn Sie oder z.B. die behandelnden Ärzte der Ansicht sind, dass sich Ihr gesundheitlicher Zustand verändert hat. Ob sie aufgrund des neu gestellten Antrags in „Reha geschickt“ werden, kann, wie schon von 3...^ erwähnt, nicht beantwortet werden. Eine Regelung „wer teilweise gearbeitet hat, kann nur eine teilweise EM-Rente erhalten besteht nicht.