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Experten-Antwort

Volle EMR: möchte wieder einen Arbeitsversuch wagen - aber was, wenn ich es nicht schaffe?

von Sgt. Pepper25.01.2018 | 08:06
967 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit 2014 befristete volle EMR. Ich möchte unbedingt wieder arbeiten, halbtags. Mal fühle ich mich, als wenn ich es schaffen würde, mal nicht. Wie wäre da die Vorgehensweise? Wechsle ich dann "automatisch" in die halbe EMR? Und was ist, wenn ich es nicht schaffe? Geht dann das ganze "Prozedere" (Rentenantrag, Gesundheitsprüfung....) wieder erneut los? Danke und Gruß, Sergant Pepper

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Stg.Pepper,

während eines laufenden Rentenbezuges ist es durchaus möglich, einen Arbeitsversuch zu starten. In der ersten Phase würde natürlich das erzielte Einkommen auf die Rente angerechnet werden. Im Verlauf des Arbeitsversuches wird sich dann zeigen, inwieweit eine Beschäftigung von ihnen ausgeübt werden kann. Entweder muss der Versuch nach einer gewissen Zeit wieder aufgegeben werden, weil es gesundheitlich doch nicht funktioniert, dann könnte die Rente wieder in voller Höhe gezahlt werden. Oder der Arbeitsversuch gelingt, dann wird natürlich der bestehende Rentenanspruch ( besteht überhaupt noch volle, teilweise Erwerbsminderung )hinterfragt werden. Es kann jederzeit ein neuer Rentenantrag gestellt werden, allerdings werden dann die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erneut geprüft. Der Gesundheitszustand wird dann ebenfalls neu überprüft.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Sgt. Pepper,

hinsichtlich der Aufnahme einer Beschäftigung haben sie dem Rentenversicherungsträger gegenüber eine Mittelungspflicht. Sobald sie daher eine Beschäftigung aufnehmen, teilen sie dies bitte umgehend dem Rentenversicherungsträger mit.Vom 01.07.2017 an kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nur dann in voller Höhe gezahlt werden, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6300 Euro nicht überschritten wird. Die Rente wird daher nur teilweise oder nicht geleistet, wenn der kalenderjährliche Hinzuverdienst die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Die Erwerbstätigkeit, aus der Hinzuverdienst erzielt wird, darf jedoch dem Rentenanspruch dem Grunde nach nicht entgegenstehen.

Bei einem Hinzuverdienst ist daher stets vom Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der diesem Hinzuverdienst zugrunde liegenden Erwerbstätigkeit weiterhin verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt. Wann diese Überprüfung erfolgt, ist vom Einzelfall abhängig.

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5 Antworten

Sgt. Pepperam 25.01.2018 | 18:19
Guten Tag lieber Experte, vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist ja gut, dass es die Möglichkeit gibt, es "auszuprobieren". Wie lange ist denn diese "Testphase". Also ab wann muss ich die Rentenversicherung kontaktieren, wenn es gut geht? Und wenn ich eine 40% Stelle übernehme (und es gesundheitlich klappt), wird dann die volle Rente in halbe Rente umgewandelt? Oder erstmal komplett "gestrichen" und ich beantrage dann die halbe Rente erneut? Danke und Gruß, Sergant Pepper
senf-dazuam 25.01.2018 | 18:34
Hallo Sgt. Pepper! Wenn Sie auf Dauer wieder 6 Stunden oder mehr täglich arbeiten können, sind Sie nicht mehr erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung. Wenn Sie mehr drei Stunden täglich schaffen, dann sind Sie als teilweise erwerbsgemindert einzustufen und die Rente wird entsprechend geändert ... faktisch wird sie wohl halbiert werden. 60 % von 8 Stunden sind 4,8. Wenn Sie dies bewältigen, erhalten Sie dann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. In Ihrem Rentenbescheid sollte drin stehen, dass Sie dir Rentenversicherung darüber informieren, wenn Sie eine Arbeit aufnehmen (Mitwirkungspflichten!). Alles Gute! "all you need is love" und eine Rente ;)
W*lfgangam 25.01.2018 | 19:08
Zitat von Sgt. Pepper anzeigenausblenden
Hallo Sgt. Pepper, verpflichtet zur Mitteilung wären Sie bei Aufnahme eine Beschäftigung, rein akademisch am 1. Tag der Beschäftigungsaufnahme, nach dem Sie in die 'Stempeluhr' eingelocht haben. Praktikabel ist das nicht. Entweder Sie teilen der DRV vorher Ihren geplanten Arbeitsversuch mit (welche Tätigkeiten, zeitlicher Umfang, erwarteter Verdienst) oder legen erst mal versuchsweise los und machen dann hinterher die Mitteilung ...mal sehen, was 2 Wochen, 1-2 Monaten sich 'versuchsweise' ergeben hat und dann die Zukunft aussehen würde. Bei Befristung ab 2014 müssten Sie sich inzwischen in der 1. Verlängerungsphase befinden, so dass Sie die erste Weiterbewilligung wohl problemlos überstanden haben - Sie sind aus soz.-med. Sicht, auch in der Verlängerung, so gesehen für 'nichts am allg. Arbeitsmarkt zu gebrauchen'. Offen ist hier die Frage, ob die Verlängerung aus rein med. Gründen erfolgte oder eine (bestehende) 'Arbeitsmarktrente' (weiter) bewilligt worden ist, was Auswirkungen auf Voll-EM (reduziert um Hinzuverdienst) oder generell nur Teil-EM bei Teilzeitbeschäftigung (hier ist der Einfluss von Hinzuverdienst eher gering) haben kann. Bis hin zum Entzug der Rente - das geht aber auch nicht so einfach - ist alles möglich, dafür müsste ich Ihre Akte einsehen können ;-) Mein Rat hier wäre pragmatisch: legen Sie erst mal los und beobachten Sie die Belastungen in den nächsten Wochen, dann Neubewertung der Situation/Zukunft/dauerhafter Hinzuverdienst ...und kommen Sie dann Ihren Mitteilungspflichten nach. Gruß w.
Pfeffetam 25.01.2018 | 18:48
Hallo Pepper, wenn Sie es nicht schaffen, dann haben Sie Pech gehabt und das Spiel beginnt von vorne. Also vorher genau überlegen. LG Pfeffer
A.K.am 25.01.2018 | 19:15
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Hallo Sgt. Pepper,

verpflichtet zur Mitteilung wären Sie bei Aufnahme eine Beschäftigung, rein akademisch am 1. Tag der Beschäftigungsaufnahme, nach dem Sie in die 'Stempeluhr' eingelocht haben.

Praktikabel ist das nicht. Entweder Sie teilen der DRV vorher Ihren geplanten Arbeitsversuch mit (welche Tätigkeiten, zeitlicher Umfang, erwarteter Verdienst) oder legen erst mal versuchsweise los und machen dann hinterher die Mitteilung ...mal sehen, was 2 Wochen, 1-2 Monaten sich 'versuchsweise' ergeben hat und dann die Zukunft aussehen würde.

Bei Befristung ab 2014 müssten Sie sich inzwischen in der 1. Verlängerungsphase befinden, so dass Sie die erste Weiterbewilligung wohl problemlos überstanden haben - Sie sind aus soz.-med. Sicht, auch in der Verlängerung, so gesehen für 'nichts am allg. Arbeitsmarkt zu gebrauchen'.

Offen ist hier die Frage, ob die Verlängerung aus rein med. Gründen erfolgte oder eine (bestehende) 'Arbeitsmarktrente' (weiter) bewilligt worden ist, was Auswirkungen auf Voll-EM (reduziert um Hinzuverdienst) oder generell nur Teil-EM bei Teilzeitbeschäftigung (hier ist der Einfluss von Hinzuverdienst eher gering) haben kann. Bis hin zum Entzug der Rente - das geht aber auch nicht so einfach - ist alles möglich, dafür müsste ich Ihre Akte einsehen können ;-)

Mein Rat hier wäre pragmatisch: legen Sie erst mal los und beobachten Sie die Belastungen in den nächsten Wochen, dann Neubewertung der Situation/Zukunft/dauerhafter Hinzuverdienst ...und kommen Sie dann Ihren Mitteilungspflichten nach.

Gruß

w.

Guten Tag lieber Experte, vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist ja gut, dass es die Möglichkeit gibt, es "auszuprobieren". Wie lange ist denn diese "Testphase". Also ab wann muss ich die Rentenversicherung kontaktieren, wenn es gut geht? Und wenn ich eine 40% Stelle übernehme (und es gesundheitlich klappt), wird dann die volle Rente in halbe Rente umgewandelt? Oder erstmal komplett "gestrichen" und ich beantrage dann die halbe Rente erneut? Danke und Gruß, Sergant Pepper
Hallo Sgt. Pepper, verpflichtet zur Mitteilung wären Sie bei Aufnahme eine Beschäftigung, rein akademisch am 1. Tag der Beschäftigungsaufnahme, nach dem Sie in die 'Stempeluhr' eingelocht haben. Praktikabel ist das nicht. Entweder Sie teilen der DRV vorher Ihren geplanten Arbeitsversuch mit (welche Tätigkeiten, zeitlicher Umfang, erwarteter Verdienst) oder legen erst mal versuchsweise los und machen dann hinterher die Mitteilung ...mal sehen, was 2 Wochen, 1-2 Monaten sich 'versuchsweise' ergeben hat und dann die Zukunft aussehen würde. Bei Befristung ab 2014 müssten Sie sich inzwischen in der 1. Verlängerungsphase befinden, so dass Sie die erste Weiterbewilligung wohl problemlos überstanden haben - Sie sind aus soz.-med. Sicht, auch in der Verlängerung, so gesehen für 'nichts am allg. Arbeitsmarkt zu gebrauchen'. Offen ist hier die Frage, ob die Verlängerung aus rein med. Gründen erfolgte oder eine (bestehende) 'Arbeitsmarktrente' (weiter) bewilligt worden ist, was Auswirkungen auf Voll-EM (reduziert um Hinzuverdienst) oder generell nur Teil-EM bei Teilzeitbeschäftigung (hier ist der Einfluss von Hinzuverdienst eher gering) haben kann. Bis hin zum Entzug der Rente - das geht aber auch nicht so einfach - ist alles möglich, dafür müsste ich Ihre Akte einsehen können ;-) Mein Rat hier wäre pragmatisch: legen Sie erst mal los und beobachten Sie die Belastungen in den nächsten Wochen, dann Neubewertung der Situation/Zukunft/dauerhafter Hinzuverdienst ...und kommen Sie dann Ihren Mitteilungspflichten nach. Gruß w.
Hallo Pepper, genau so wie W*lfgang es vorschlägt, sollten Sie vorgehen. Und bitte nicht die Stempeluhr mit etwas anderem verwechseln. :-) Mfg
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