Guten Morgen Stg.Pepper,
während eines laufenden Rentenbezuges ist es durchaus möglich, einen Arbeitsversuch zu starten. In der ersten Phase würde natürlich das erzielte Einkommen auf die Rente angerechnet werden. Im Verlauf des Arbeitsversuches wird sich dann zeigen, inwieweit eine Beschäftigung von ihnen ausgeübt werden kann. Entweder muss der Versuch nach einer gewissen Zeit wieder aufgegeben werden, weil es gesundheitlich doch nicht funktioniert, dann könnte die Rente wieder in voller Höhe gezahlt werden. Oder der Arbeitsversuch gelingt, dann wird natürlich der bestehende Rentenanspruch ( besteht überhaupt noch volle, teilweise Erwerbsminderung )hinterfragt werden. Es kann jederzeit ein neuer Rentenantrag gestellt werden, allerdings werden dann die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erneut geprüft. Der Gesundheitszustand wird dann ebenfalls neu überprüft.