Sehr geehrte Damen und Herren,
Zu meiner Person:
- 50% SB unbefristet
- volle EMR bis 09/20
- 41 Jahre Rentenversichert
- Alter 59
- früheste SB Rente in 2Jahren und 8 Monate
- wie üblich ruhend gestellter Arbeitsvertrag mit
AG
- nie arbeitslos gewesen oder Bezug soz. Gelder in
Anspruch genommen
- KG in 2019 bis Beginn EMR für 23 Wochen
- bei Ablehnung Verlängerung wird definitiv ein
Ein/Widerspruch eingereicht
Nun zu meinen Fragen:
1. Wie geht es weiter, wenn die Entscheidung über
Verlängerung Über diesen Zeitraum 09/20 auf
sich warten läßt?
2. Es gibt ja nun mehrere Konstellationen. Arzt
sagt, er würde mich sofort weiter/wieder krank
schreiben.
ALG oder KG beantragen und wenn dann wann?
3. was wäre in meinem diesem Fall die beste
Lösung bei Ablehnung zur Überbrückung bis
endgültig entschieden und was kommt da auf mich
zu?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schröder
[/quote]
Hallo was Ich nicht verstehe, Sie schreiben : früheste SB Rente in 2 Jahren und 8 Monate.
Nach Ihren Angaben können Sie doch schon bei Annahme Geburt 01.01.1959 im April 2020 in die Rente für Schwerbehinderte gehen.
Der Abschlag von 10,8% ist ja egal da der schon wegen Ihrer derzeitigen EM Rente vorhanden ist.
Und die 35 Jahre haben Sie auch voll.
So war zumindest bis jetzt meine eigene Rechnung für mich.[/quote]
Natürlich bei späteren Geburts Beginn verschiebt sich das Datum um ein paar Monate aber niemals um 2 Jahre.