Hallo Rena,
ob Sie einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, können Sie nur mit Ihrem Rentenversicherungsträger und nicht hier im Forum klären. Geprüft wird dies – auch bei einem laufenden Rentenbezug – grundsätzlich nur dann, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Wird im Rahmen des Verfahrens beim Rentenversicherungsträger festgestellt, dass sich Ihr Leistungsvermögen soweit verschlechtert hat, dass Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht, kann die Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen einer verlängerten Zurechnungszeit tatsächlich höher ausfallen als die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verschlechtert hat und es bei dem Leistungsvermögen für den Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bleibt, kann durch den Wegfall Ihres Arbeitsplatzes ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bestehen, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt. Bitte informieren Sie daher Ihren Rentenversicherungsträger entsprechend, sobald Sie tatsächlich nicht mehr arbeiten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung