Hallo Elisabeth Kraft,
in den meisten Fällen ergibt sich durch die Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente keine höherer Zahlbetrag für die Rente. Regelmäßig ist nur dann mit einer höheren Altersrente zu rechnen, wenn nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderungsrente noch in größerem Umfang Beitragszeiten zu berücksichtigen sind. Um Gewissheit zu erhalten ob die Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen sinnvoll ist, kann ich Ihnen letztlich nur empfehlen, sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten und ggf. eine Probeberechnung vornehmen zu lassen.