Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Volle Erwerbsunfähigkeisrente - Antritt einer halben Stelle - Zurück zur Rente möglich?

von EU-Rente11.09.2012 | 01:48
1187 Ansichten
0 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Forumsteilnehmer, ich erhalte seit ca. 2006 die volle unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente (volle EU-Rente). Nun habe ich eine auf ein Jahr befristete halbe Stelle (19,35 Std.) an meiner Uni angeboten bekommen und ich bin am Überlegen, ob ich diese Stelle annehmen soll. Ich möchte gerne langsam versuchen, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen, daher eignet sich die halbe Stelle ganz gut, um es auszuprobieren. Meine wichtigste Frage zuerst: Falls mir nach einem Jahr (also ich würde die befristete Stelle bis zum Ende erledigen) bewusst wird, dass mir das doch zuviel ist, erhalte ich meine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente uneingeschränkt ab dem Zeitpunkt an dem die halbe Stele endet, wieder? Denn bei einer halben Stelle, würde ich mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten und somit meine volle Erwerbsunfähigkeitsrente zum Zeitpunkt des Antritts der halben Stelle verlieren, das ist ja soweit richtig? Ist die volle EU-Rente dann "außer Kraft" gesetzt (ruht sie?), oder findet nach Beendigung der halben Stelle eine erneute Überprüfung statt? Ich frage deshalb, weil ich natürlich das Risiko im Vorfeld abschätzen möchte, ob ich es riskieren soll, eine Stelle anzunehmen. Im Übrigen ist die Stelle als werkstudentische Tätigkeit deklariert, wird aber nach TVöD bezahlt. Eine letzte wichtige Frage hätte ich noch: Ist es nicht so, dass man die halbe Rente noch behält Halbe Arbeitskraft, halbe Rente, S. 14 Broschüre der RV) wenn man eine halbe Stelle antritt? Ich habe mir die Broschüre der RV durchgelesen, doch teilweise ist mir nicht alles klar. Vor allem, wie berechnet man die halbe Rente? So ist in der Broschüre eine Tabelle abgebildet, auf welcher steht, wie viel Rente man noch erhält, abhängig vom Durchschnittsverdienst. Doch beginnt die Berechnung erst bei 25 Versicherungsjahren (ich habe keine 25 Versicherungsjahre eingezahlt) und dann frage ich mich, ob die halben Rentenbeträge Netto oder Brutto sind? Für Antworten bedanke ich mich im Voraus. Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026