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Volle Erwerbsunfähigkeisrente - Antritt einer halben Stelle - Zurück zur Rente möglich?

von EU-Rente11.09.2012 | 01:48
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Hallo Forumsteilnehmer, ich erhalte seit ca. 2006 die volle unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente (volle EU-Rente). Nun habe ich eine auf ein Jahr befristete halbe Stelle (19,35 Std.) an meiner Uni angeboten bekommen und ich bin am Überlegen, ob ich diese Stelle annehmen soll. Ich möchte gerne langsam versuchen, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen, daher eignet sich die halbe Stelle ganz gut, um es auszuprobieren. Meine wichtigste Frage zuerst: Falls mir nach einem Jahr (also ich würde die befristete Stelle bis zum Ende erledigen) bewusst wird, dass mir das doch zuviel ist, erhalte ich meine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente uneingeschränkt ab dem Zeitpunkt an dem die halbe Stele endet, wieder? Denn bei einer halben Stelle, würde ich mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten und somit meine volle Erwerbsunfähigkeitsrente zum Zeitpunkt des Antritts der halben Stelle verlieren, das ist ja soweit richtig? Ist die volle EU-Rente dann "außer Kraft" gesetzt (ruht sie?), oder findet nach Beendigung der halben Stelle eine erneute Überprüfung statt? Ich frage deshalb, weil ich natürlich das Risiko im Vorfeld abschätzen möchte, ob ich es riskieren soll, eine Stelle anzunehmen. Im Übrigen ist die Stelle als werkstudentische Tätigkeit deklariert, wird aber nach TVöD bezahlt. Eine letzte wichtige Frage hätte ich noch: Ist es nicht so, dass man die halbe Rente noch behält Halbe Arbeitskraft, halbe Rente, S. 14 Broschüre der RV) wenn man eine halbe Stelle antritt? Ich habe mir die Broschüre der RV durchgelesen, doch teilweise ist mir nicht alles klar. Vor allem, wie berechnet man die halbe Rente? So ist in der Broschüre eine Tabelle abgebildet, auf welcher steht, wie viel Rente man noch erhält, abhängig vom Durchschnittsverdienst. Doch beginnt die Berechnung erst bei 25 Versicherungsjahren (ich habe keine 25 Versicherungsjahre eingezahlt) und dann frage ich mich, ob die halben Rentenbeträge Netto oder Brutto sind? Für Antworten bedanke ich mich im Voraus. Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…

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