Hallo
ich habe wieder mal eine Frage zu geringfügig Beschäftigung, Hinzuverdienst und Arbeitszeit.
Bekomme eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente aus Gesundheitlichen und Arbeitsmarkt gründen. Bin 58 geboren.
Könnte eine Tätigkeit bekommen für einmal die Woche für 6 Stunden. Der verdienst ist unter der Grenze aber darf ich einmal die Woche 6 Stunden arbeiten. Wenn nicht, wo ist das nachzulesen Gesetz/Paragraph oder Urteil.
Weil die Rentenkasse mir ja nicht nur wegen der Gesundheit die volle Erwerbsunfähigkeitsrente gibt geh sie ja selber davon aus das ich mehr als 3 stunden am Tag arbeiten kann aber eben nicht 5 Tage am Stück. Diesen einen Tag mit 6 stunden würde ich gerne ausprobieren aber darf ich das auch ohne meine Rente zu gefährden ?
lg
M.