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Experten-Antwort

Volle Erwerbsunfähigkeitsrente Hinzuverdienst.

von Maria5819.10.2020 | 15:45
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8 Antworten

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Hallo ich habe wieder mal eine Frage zu geringfügig Beschäftigung, Hinzuverdienst und Arbeitszeit. Bekomme eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente aus Gesundheitlichen und Arbeitsmarkt gründen. Bin 58 geboren. Könnte eine Tätigkeit bekommen für einmal die Woche für 6 Stunden. Der verdienst ist unter der Grenze aber darf ich einmal die Woche 6 Stunden arbeiten. Wenn nicht, wo ist das nachzulesen Gesetz/Paragraph oder Urteil. Weil die Rentenkasse mir ja nicht nur wegen der Gesundheit die volle Erwerbsunfähigkeitsrente gibt geh sie ja selber davon aus das ich mehr als 3 stunden am Tag arbeiten kann aber eben nicht 5 Tage am Stück. Diesen einen Tag mit 6 stunden würde ich gerne ausprobieren aber darf ich das auch ohne meine Rente zu gefährden ? lg M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria58,

es gibt einen Grundsatz, dass die sogenannte Arbeitsmarktrente einem aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgeminderten Versicherten zusteht, wenn eine Arbeitslosenmeldung erfolgt ist und eine Tätigkeit von weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird, mit der nicht mehr als 525 Euro monatlich verdient werden.

Wie die User Ouz und Siehe hier empfehlen, sollten Sie sich jedoch mit konkreten Angaben direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erkundigen. Insbesondere, weil Sie im Rentenbescheid auch darauf hingewiesen wurden, dass Sie die Aufnahme einer Tätigkeit mitteilen müssen.

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7 Antworten

Ouzam 19.10.2020 | 15:58
Sie sind doch über 3 bis unter 6 h arbeitsfähig. Informieren Sie Ihre Rentenversicherung über Ihr Vorhaben. Natürlich ist die Rente gefährdet, da Sie sich in ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis begeben. Die volle Rente erhalten Sie nur, weil Ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Alles über 3 h pro Tag wird sehr wohl relevant sein. Was wollen Sie mit Paragraphen anfangen die Sie wohl nicht verstehen werden? Denken Sie die Rentenversicherung denkt sich die Grenzen aus? Volle Rente gibt es maximal bei unter 3 h täglich. Egal ob ein oder an 5 Tagen. Alles darüber wird die Rente gefährden.
Maria58am 19.10.2020 | 16:34
Hallo siehe hier danke für die Antwort. Genau das habe ich auch im §43 SGB VI gelesen. Und hier geht man davon aus das jemand täglich arbeitet unter den allgemein üblichen Bedingungen. Bei mir wäre es nur einmalig die Woche 6 Stunden. Man könnte sicher auch 5 Stunden 45 Minuten draus machen oder 5 stunden 55 Minuten das würde aber aus meiner Sicht nichts ändern da mir konkret die exakte Quelle ( z.B. ein Urteil) fehlt wo ein ähnlicher Fall geregelt ist das täglich nicht auf 5 mal die Woche sondern auch für einmal oder zwei mal die Woche gilt. Ich bin auch davon ausgegangen das genau für solche Recherchen und Informationen so ein Forum gedacht ist. LG M.
Siehe hieram 19.10.2020 | 16:11
Hallo Maria, in §43 SGB VI ist hierzu geregelt: "...Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. (2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie 1. voll erwerbsgemindert sind, 2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind auch 1. Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, und..." Da Sie die volle EM-Rente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes erhalten, gelten dennoch die zeitlichen Begrenzungen einer teilweise EM-Rente für Sie. D.h. regelmäßig täglich unter sechs Stunden. Da Sie nur einmal in der Woche arbeiten wollen, wäre es dennoch sicherlich besser, wenn Sie die Arbeitszeit auf unter sechs Stunden anlegen. Jedoch nicht 5h59 sondern z.B. 5h45. Sofern es bei einem Tag bleibt, wird auch sicherlich daraus nicht vermutet werden, dass Sie nun nur noch die halbe EM-Rente - ohne Arbeitsmarktlage - benötigen. Rechtsverbindliche Auskunft dazu, also die 'Genehmigung', dass einmal in der Woche ohne Nachteile für Sie ist, kann Ihnen aber nur ihre zuständige Rentenversicherung direkt geben. Diese müssen Sie bei Arbeitsaufnahme, auch nur für einen Tag, ohnehin informieren.
Maria58am 19.10.2020 | 16:07
Hallo, ob ich Paragraphen oder Urteile verstehe sollten sie mir überlassen. Alle Urteile oder Gesetzestexte die mir bisher vorliegen gehen von einer täglichen Arbeitszeit aus bei einer 5 Tagewoche. Ich hätte aber keine tägliche Arbeitszeit von mehr als 3 Stunden ( was ich auch gesundheitlich nicht könnte) sondern nur einmalig 6 Stunde die Woche. Das macht bei meinen gesundheitlichen Einschränkungen sehr viel aus. Vielleicht nehmen Sie alles hin ohne belege, ich nur klare Aussagen die sich auf Fakten stützen. Natürlich frage ich auch bei der Rentenversicherung noch mal konkret nach. Lg M.
W°lfgangam 19.10.2020 | 18:54
Hallo Maria58, qualitative Hinweise finden Sie auch in dem Rechtsportal der DRV: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… > "Genau das habe ich auch im §43 SGB VI gelesen. Und hier geht man davon aus das jemand täglich arbeitet unter den allgemein üblichen Bedingungen." So steht es da, also eigentlich alles OK und 'gefühlt' auch keine Einschränkung zu erwarten. ABER, HIER ist nicht Ihre DRV/deren med. Dienst/Ihr zuständiger Sachbearbeiter vertreten, so dass Sie den üblichen Weg an diese gehen müssen - zunächst in Form einer 'Anfrage', was Sie beabsichtigen zu tun /ich welchem zeitlichem Umfang /erwarteter Hinzuverdienst, um ein gesicherte 100 %-Aussage zu erhalten. Da wird wahrscheinlich ein OK kommen - Garantie gibt es dafür nicht. Gruß w.
Siehe hieram 19.10.2020 | 17:29
Hallo Maria, da der Experte sagt, es gibt einen 'Grundsatz' dürfte dies die gängige Praxis sein. Mit sechs Stunden liegen Sie dann ja auf jeden Fall deutlich unter den 15 Stunden, und das wird dann sicherlich auch Ihre zuständige DRV so sehen. Ein entsprechendes Urteil ist mir selbst nicht bekannt, aber vielleicht benötigen Sie das doch auch gar nicht! Teilen Sie Ihrer RV mit, dass Sie bei Arbeitgeber xy eine Beschäftigung mit sechs Wochenstunden aufnehmen und damit Betrag yx verdienen werden. Da die Meldung des Verdienstes dann anhand der Datenübermittlung lediglich den Betrag ausweist, nicht aber die Verteilung einzelner Stunden, wird der vom Experten genannte Grundsatz vermutlich im Zuge von Arbeitserleichterung praktiziert. Wer soll sich da hinsetzen und die Stundenzettel kontrollieren...? Und wenn Sie dann, nachdem Sie vielleicht festgestellt haben, dass die Arbeit Ihnen gut tut, Sie es gesundheitlich doch besser schaffen als gedacht und sich mehr zutrauen, können Sie ja noch mal neu überlegen. Alles Gute und viel Erfolg und achten Sie weiter auf Ihre Gesundheit!
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