Hallo Maria58,
es gibt einen Grundsatz, dass die sogenannte Arbeitsmarktrente einem aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgeminderten Versicherten zusteht, wenn eine Arbeitslosenmeldung erfolgt ist und eine Tätigkeit von weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird, mit der nicht mehr als 525 Euro monatlich verdient werden.
Wie die User Ouz und Siehe hier empfehlen, sollten Sie sich jedoch mit konkreten Angaben direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erkundigen. Insbesondere, weil Sie im Rentenbescheid auch darauf hingewiesen wurden, dass Sie die Aufnahme einer Tätigkeit mitteilen müssen.