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volle EU Rente

von Dagmar29.12.2012 | 11:31
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe am 18.04.2012 einen Antrag zur vollen EU-Rente gestellt. Diese wurde mir aber im Widerspruchsverfahren abgelehnt,sodaß ich beim Sozialgericht eine Klage eingereicht habe. Ich habe bei der Deutschen Rentenversicherung schon eine Teil.EU-Rente. Das Sozialgericht hat eine Entbindung der Schweigepflicht verlangt und ich mußte alle Ärzte nochmal angeben. Wofür benötigt das Sozialgericht diese Ärzte nochmal???? Wie lange dauer so ein Verfahren,da ich im Dezember 2013 von der Krankenkasse ausgesteuert werde. Lt.Deutsche Rentenversicherung darf ich aucheinige Tätigkeiten in der Altenpflege nicht mehr ausüben. Daher werde ich beim Arbeitsamt nicht mehr vermittelbar sein. Was mache ich,wenn ich im Dezember 2013 ausgesteuert werde????,wo bekomme ich dann mein Geld her??? Das Arbeitsverhältnis wurde seitens vom AG.noch nicht gekündigt. Wie wird ein Richter entscheiden??? Es wäre sehr nett wenn Sie mir hierüber eine Antwort geben könnten,da mich diese Sache sehr belastet. Mit freundlichen Grüßen Dagmar

16 Antworten

???am 29.12.2012 | 11:52
Das Gericht wird die aktuellsten Unterlagen haben wollen oder es sind noch Widersprüche zu klären oder ... . Gründe gibt es viele und den genauen kann Ihnen nur das Gericht nennen. Eine umfassende Sachaufklärung kann doch nur in Ihrem Sinne sein. Wenn Sie im Dezember 2013 ausgesteuert werden, ist noch ein ganzes Jahr Zeit. Sie sollten nicht jetzt schon in Panik verfallen, sondern zusehen, dass Sie Ihre Aufgaben (z.B. Schweigepflichtsentbindung abgeben) immer schnellstmöglich erledigen. Es ist Ihnen auch jederzeit erlaubt, bei Gericht anzurufen und nach dem Sachstand bzw. den ungefähren Verhandlungstermin (das bitte aber nicht gleich, sondern erst in ein paar Wochen) zu erkundigen. Sollte die Entscheidung nicht bis zur Aussteuerung getroffen worden sein, müssen Sie sich dann an das Arbeitsamt wenden. "Wie wird ein Richter entscheiden???" Diese Frage haben Sie wohl nicht ganz ernst gemeint. Woher soll das ein User wissen?
Hans Sonnenscheinam 29.12.2012 | 12:57
Warum sollten Sie deshalb nicht mehr vermittelbar sein? Es gibt ja noch genügend andere Tätigkeiten,die Sie dann ausüben könnten.
Rentneram 29.12.2012 | 16:24
In der 4. Zeile des Eingangspostings steht: "Ich habe bei der Deutschen Rentenversicherung schon eine Teil.EU-Rente". Dann müßten Sie doch bei der KdVdR Krankenversichert sein? Bitte um Aufklärung.
Dagmaram 29.12.2012 | 18:51
Ich bin leider nicht in der KDVR Kranken-versichert,da ich noch eine Teilzeitbeschäftigung habe. Ich bin aber seit dem 01.06.2012 AU geschrieben. Ich bin ganz normal in der gesetzlichen Krankenversichert.
Atzeram 29.12.2012 | 19:33
" Die Dauer der Klageverfahren beim Sozialgericht Duisburg vom Zeitpunkt der Klageerhebung bis zur Erledigung betrug im Jahr 2011 im statistischen Mittel 12,1 Monate (2010: 11,9 Monate). " http://www.sg-duisburg.nrw.de/40_bekanntmachungen/10_Presse/Pres… Dies mal nur als Anhaltspunkt. Von unter 6 Monaten bis über 24 Monate ( immerhin noch 12 % aller Fälle ) ist also alles möglich. Wie lange letztlich Ihr Verfahren dauern wird wissen nur die Götter.
Jörg Strateam 29.12.2012 | 19:45
" Das Sozialgericht hat eine Entbindung der Schweigepflicht verlangt und ich mußte alle Ärzte nochmal angeben. Wofür benötigt das Sozialgericht diese Ärzte nochmal???? " Der Richter möchte neue , aktuelle Arztberichte haben um sich daraus Papierschifichen zu basteln... Also Entschudlgung, aber so eine selten dämliche Frage habe ich lange nicht gehört. Wenn Sie das nicht selbst wissen sind Sie wirklich krank.
Stanam 29.12.2012 | 20:00
EU-Renten gibt schon seit 2001 nicht mehr sondern nur noch Renten wegen voller- oder teilweiser Erwerbsminderung. (EM-Renten) Wenn Sie also tatsächlich eine "EU-Rente" beantragt haben, wundert mich auch nicht, warum man Ihren Antrag abgelehnt hat. Einwandfreie Klageschriften beeindrucken die meisten Richtern übrigens eher als fehlerhafte voller Formulierungsfehler. (Das sollte nur ein Denkanstoß sein!)
Dagmaram 29.12.2012 | 20:15
Danke für Ihre Nachricht. Ich kenne mich halt mit Renten nicht aus. Ich bin 42Jahre und habe immer gearbeitet. Aber dann gibt es Leute die meinen,die müßen einen nur beleidigen und runtzermachen. (Ist nicht auf Sie bezogen)!!!!!
Wachtmeisteram 29.12.2012 | 20:16
Ih woas es net und verstehs nimmer . i denke da Foi vor da Dagmar wird beim Bayerischen Amtsgericht verhandelt. der herr Rat wirds schon richtn. Grüß Gott und ois guade. guadn Rutsch.
Fredam 30.12.2012 | 10:40
Hallo Dagmar. Ich versuch es mal zu verstehen. Sie erhalten eine halbe EU-Rente weil Sie noch 3- 6 Std. arbeiten können (lt. Feststellung der DRV). Zusätzlich haben Sie eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt. Hier sind Sie krankgeschrieben und erwarten die Aussteuerung 12/2013. Sie dürfen diese Tätigkeit lt. DRV auch nicht mehr ausführen. Wenn das bis jetzt so richtig von mir erkannt ist, dann könnten Sie doch die sogenannte " Arbeitsmarktrente" erhalten. Also vorausgesetz Teil EU-Rente bleibt erhalten = halbe Rente. Teil EU-Rente bleibt erhalten + kein Arbeitsplatz = volle Rente (auch mit 3 - 6 Std. Leistungdfähigkeit) .
Solanaam 30.12.2012 | 13:22
Das Sozialgericht hat damit nichts zu tun. Die Zuerkennung der Arbeitsmarktrente ist Sache der Rentenversicherung. Um die Arbeitsmarktrente erhalten zu können müssen Sie aber bereits Arbeitslos sein und ALG I beziehen. Zusätzlich muss die Agentur für Arbeit der RV dann bestätigen, das man für Sie keinen geiegnten Teilzeitarbeitsplatz finden kann. Dazu hat die AfA bis max. 1 Jahr Zeit. In vielen Fällen wird aber die AfA nicht von der RV zum konkreten Fall befragt, sondern entscheided selbst über die Unvermittelbarkeit und genehmigt dann die Arbeitsmarktrente auch so. Wenn Sie aber noch einen Teilzeitarbeitsplatz inne haben und nicht gekündigt wurden kommt die Arbeitsmarktrente solange nicht in Frage, da Sie ja dann an ihren Teilzeitarbeitsplatz durchaus zurückkehren können/müssen. Bei einer teilweisen EM-rente sind Sie ja sogar verplfichtet Halbtags zu arbeiten. Die Rente soll hier nicht ihr Einkommen komplett ersetzen. Also Arbeitsvertrag auflösen, bei der AfA melden und dann gibts nach einer gewissen Zeit dann die volle Rente als sog. Arbeitsmarktrente.
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