Hallo Friedrich,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu arbeits- oder tarifrechtlichen Fragen nicht positionieren kann. Ob Sie daher die Verpflichtung haben, Ihrem Arbeitgeber die Feststellung der vollen Erwerbsminderung anzuzeigen, können Sie nur mit Ihrem Arbeitgeber selbst abklären, oder sich auch bei einer Gewerkschaft oder Ihrem Betriebsrat erkundigen.
Der Rentenversicherungsträger wird die Entscheidung nicht noch zusätzlich Ihrem Arbeitgeber bekanntgeben.
Falls Sie die Dauerrente auf gar keinen Fall wollen, dann sollten Sie, wie von „Nahla“ vorgeschlagen Widerspruch gegen die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers einlegen.