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Experten-Antwort

Volle EWR und Arbeistplatz

von Friedrich07.11.2015 | 13:28
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe einen Antrag auf Verlängerung meiner Erwerbsminderungsrente beantragt, die Ende April 2016 ausläuft. Mir wurde eine volle EMR auf unbestimmte Dauer bewilligt. Muss ich den Bescheid schon jetzt beim Arbeitgeber vorlegen? Informiert die DRV den Arbeitgeber? Derzeit ruht mein Arbeitsverhältnis. Ich habe Sorge, dass mir gekündigt wird und möchte abwarten, wie es im April aussieht... Vielen Dank vorab

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Friedrich,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu arbeits- oder tarifrechtlichen Fragen nicht positionieren kann. Ob Sie daher die Verpflichtung haben, Ihrem Arbeitgeber die Feststellung der vollen Erwerbsminderung anzuzeigen, können Sie nur mit Ihrem Arbeitgeber selbst abklären, oder sich auch bei einer Gewerkschaft oder Ihrem Betriebsrat erkundigen.

Der Rentenversicherungsträger wird die Entscheidung nicht noch zusätzlich Ihrem Arbeitgeber bekanntgeben.

Falls Sie die Dauerrente auf gar keinen Fall wollen, dann sollten Sie, wie von „Nahla“ vorgeschlagen Widerspruch gegen die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers einlegen.

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12 Antworten

Herz1952am 07.11.2015 | 13:45
Hallo Friedrich, wieso haben Sie Sorge, dass Ihnen gekündigt wird und wie so wollen Sie bis April abwarten? So wie Sie geschrieben haben verstehe ich das so, dass Ihre befristete Rente zum 30. April 2016 ausläuft. Aber aufgrund Ihres Verlängerungsantrages haben sie bereits jetzt die Rente auf "unbestimmte Dauer" sicher. Diese kann zwar immer überprüft werden, es ist aber unwahrscheinlich, dass sie diese wieder "loswerden", zumindest nicht - sagen wir mal - innerhalb 2 Jahren. Womöglich gehen Sie mit dieser Rente ohne Nachprüfung in die Altersrente über. Mit Ihrem Arbeitgeber besteht bestimmt ein Einzelvertrag - noch wahrscheinlicher - ein Tarifvertrag, dass mit Beginn der "Dauerrente" Ihr Arbeitsverhältnis beendet ist. Vielleicht ist auch darin festgelegt, dass Sie Ihren Arbeitgeber darüber umgehend informieren müssen oder sollen. Denken Sie daran, dass er jetzt ohne Ihre (volle) Arbeitskraft disponieren muss. Das schließt natürlich nicht aus, dass Sie bei ihm im Rahmen des Minijobgesetzes und unter Einhaltung der Bedingungen des Rentenbescheids (Restarbeitszeit) bei ihm tätig sein können, wenn es in Ihrem und dem Interesse Ihres Arbeitgebers ist. Noch eine Formalität: Der Arbeitgeber muss melden, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. Einen neuen "Minijob" muss er natürlich auch melden, wenn es dazu kommt. Ich glaube, dass ich ausführlich genug geantwortet habe.
Friedricham 07.11.2015 | 17:21
Hallo Herz1952, danke für die Rückmeldung, aber leider hilft mir das nicht weiter. Meine Hoffnung ist, dass es mir nächstes Jahr besser geht und ich die Rente gar nicht brauche (ich weiß, dass dies unrealistisch ist, aber die Hoffnung stirbt zuletzt). Daher folgende Fragen: - Bin ich verpflichtet, den Arbeitgeber sofort über die Bewilligung der vollen EMR auf Dauer zu informieren (in meinem Arbeitsvertrag steht darüber nichts, im Bescheid auch nicht)? - Informiert der DRV den Arbeitgeber über die Rentenbewilligung? Vielen Dank Friedrich
Nahlaam 07.11.2015 | 18:04
Verschiedene Tarifverträge der einzelnenn Branchen regeln auch die Mitteilungspflicht bei einer Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente. Das muss dann im Arbeitsvertrag nicht noch mal separat aufgeführt werden. Außerdem wird bei einem noch vorhandenen Arbeitsverhältnis auch bei einer Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente auf Zeit in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze geprüft. Wenn Sie die volle Erwerbsminderungsrente bereits auf Zeit erhalten haben und sie jetzt auf Dauer bekommen, dann ist eine Besserung innerhalb weniger Monate wohl unrealistisch. Hier zu versuchen, den Arbeitsplatz "offen" zu halten, um vielleicht möglicherweise nach einer Wunderheilung die volle Erwerbsminderungsrente nicht zu benötigen, ist dem Arbeitgeber gegenüber nicht fair. Wenn Sie der Meinung sind, sie brauchen die volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer nicht, dann legen Sie Widerspruch gegen die Dauer der Bewilligung ein und lassen sie sich aberkennen. Ob Ihnen das aber den Arbeitsplatz auf dem Papier sichern würde, kann Ihnen hier niemand beantworten. Zu Ihren Fragen: Ja, ich denke Sie haben mindestens die moralische Verpflichtung, Ihren AG zu informieren, damit er das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abwickeln kann (Stichwort: Urlaubsabgeltung). Informieren Sie ihn nicht sofort, sondern erst Monate später, könnte Ihnen das auch als Versuch der Bereicherung ausgelegt werden (weil ja dann die Urlaubsabgeltung erst im neuen Jahr berechnet werden würde, also mit mehr Monaten): Bei einer Abfrage bezüglich der Hinzuverdienstgrenze kann auch in der Kommunikation direkt zwischen AG und DRV die Bewilligung auf Dauer offen gelegt werden.
Herz1952am 07.11.2015 | 18:27
Ich kann Nahla nur zustimmen, bis auf die Urlaubsabgeltung, diese könnte nämlich auch für einen solchen Fall geregelt sein, ebenso wie evtl. Weihnachtsgeld und sonstiges. Meistens fällt es in solchen Fällen weg. Den "Versuch der Bereicherung" gibt es allerdings juristisch nicht. Entweder es steht Ihnen zu oder nicht.
Herz1952am 07.11.2015 | 18:31
Nochwas: Wenn die RV die Rente auf unbestimmte Dauer "bescheidet", dann hat sie dafür Ihre Gründe, die meistens in der Art der Krankheit liegen. Wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und die Rente nicht verlängert wird, haben Sie es hinterher wahrscheinlich viel schwerer, wieder die Rente zu "bekommen".
Herz1952am 07.11.2015 | 18:41
Nachtrag: dass Ihr Arbeitsverhältnis ruht, sichert Ihnen auch nicht den Arbeitsplatz. Dieser kann aus wichtigem Grund sogar mit sofortiger Wirkung gekündigt werden und ein wichtiger Grund wäre, wenn Sie Ihre Arbeitskraft nicht voll wieder herstellen könnten. Mein Rat (selbstverständlich unverbindlich): Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, vielleicht können Sie dann realistisch damit rechnen wenigstens auf Minijobbasis bei ihm arbeiten zu können. Garantie gibt es freilich nicht. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist auch keine Arbeitsplatzgarantie. Und wenn Sie sogar meinen, es sei unrealistisch was Sie sich wünschen.....was dann? Ich wünsche in solchen Fällen den Betroffenen, dass sich ihr Gesundheitszustand zumindest nicht verschlechtert. Alles Gute
Nu* gehst* wieder* los*am 08.11.2015 | 07:43
Na komm Herzilein noch ein Nachtrag oder zwei oder drei oder ...
Herz1952am 08.11.2015 | 11:13
Ngwl*** ich kann doch nur gerade noch bis 3 zählen, das siehst Du doch auch an den ***.
Herz1952am 08.11.2015 | 17:37
Sie brauchen sich doch deswegen nicht fremdschämen. (smile). Es sind übrigens 2 Beiträge bereits gelöscht worden. Einer von N*g*w*l* und die Antwort von mir.
=//=am 09.11.2015 | 13:41
Zu Ihrer Frage, ob die DRV Ihren Arbeitgeber über die Rentenbewilligung informiert: JEIN Ihr Arbeitgeber wird bei einer Beschäftigung bzgl. der Höhe des Arbeitsverdienstes angeschrieben. Daraus erkennt der AG natürlich, dass eine Rente gezahlt wird. Ob es aber eine Zeit- oder Dauerrente ist, kann er aus der Anfrage nicht erkennen. Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass Ihnen im Widerspruchsverfahren anstelle der Dauerrente wieder eine Zeitrente bewilligt wird? Wie Sie vielleicht wissen (ohnen ahnen) wird gerade bei einer bisher befristeten Rente selten eine Dauerrente bewilligt, es sei denn, eine Besserung ist unwahrscheinlich. Dass jemand, dem statt einer Zeitrente eine Dauerrente bewilligt wird, Widerspruch dagegen einlegen will, kommt auch höchst selten vor. In der Regel ist es umgekehrt.
-am 09.11.2015 | 14:12
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Hallo „=//=“ normalerweise haben Sie mit Ihrem „JEIN“ Recht. Im Vorliegenden Fall stellte sich diese Frage aber so nicht. Das Arbeitsverhältnis „ruhte“ bereits schon aufgrund der ursprünglich bewilligten Zeitrente. Dass also Erwerbsminderung vorliegt dürfte dem Arbeitgeber bereits bekannt sein. Friedrich ging es nur um die Frage, ob die neu getroffene Entscheidung der Dauerrente dem Arbeitgeber vom Rentenversicherungsträger mitgeteilt werden wird. Sollte bereits ein Hinzuverdienst vorgelegen haben, dann wird dem Arbeitgeber nichts neues mitgeteilt durch Rückfragen zu diesem Hinzuverdienst. Im Fall, dass gar kein Hinzuverdienst vorliegt,- so haben wir das Ruhen in der Anfrage auch verstanden -, wird es auch keine Rückfragen zum Hinzuverdienst beim Arbeitgeber geben.
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