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Vollwaisenrente während eines Auslandsemesters?

von Katrin29.08.2008 | 16:31
1018 Ansichten
2 Antworten

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Zur Zeit bin Studentin und möchte ein Auslandsemester, gefördert durch das Erasmusprogramm, in Frankreich machen. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich dann weiterhin die Rente erhalten würde, da ich ja sozusagen noch in Halle eingetragen bin und da nur ein Urlaubssemester einlege, um in Frankreich zu studieren. Gibt es da eine gesonderte Regelung? Mit freundlichen Grüßen Katrin

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch der Besuch einer Hochschule im Ausland begründet einen Anspruch auf Waisenrente, solange die Hochschulausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert.

1 Antworten

-_-am 30.08.2008 | 13:38
Selbstverständlich wird die Waisenrente für ein Auslandssemester weitergezahlt. Wo Sie die Schul- oder Berufsausbildung absolvieren ist unbedeutend. Ein Auslandsemester im Rahmen des Erasmusprogramms bürgt im Übrigen dafür, dass es sich tatsächlich um einen Teil des Studiums handelt.
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