Ich stimme dem letzten Beitrag von "zelda" zu.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Ich stimme dem letzten Beitrag von "zelda" zu.
Wenn man sich für nicht mehr erwerbsgemindert und auch nicht mehr berufsunfähig hält, dann kann diese Vorgehensweise Sinn machen. Denn die Zahlung der BU-Rente muss nahtlos weitergehen. Eine evtl. Überprüfung ob noch eine BU vorliegt, wird sicher erst später erfolgen und muss erstmal mit Anhörung und Bescheid erfolgen d.h man bekommt ein paar Monate lang noch die BU-Rente zugesprochen, vermutlich etwas länger als wenn man einen Weitergewährungsantrag stellt ,denn an die Ablehnung der Weitergewährung wird sehr sehr zeitnah die Entziehung der BU-Rente folgen. Also bis auf ein paar Monate nicht wirklich was gewonnen. Hält man sich für nicht mehr erwerbsgemindert aber noch berufsunfähig macht die Vorgehensweise auch Sinn weil man dann eben die BU-Rente nicht riskiert durch einen nach eigener Meinung ohnehin sinnlosen Weitergewährungsantrag. Hält man sich weiterhin für erwerbsgemindert, erkenne ich den Sinn der Maßnahme nicht ganz.... bitte nicht meinen Sachverhalt verändern! Nochmals: wenn ich BU-Rente auf Dauer habe und für 3 Jahre volle EM-Rente bewilligt bekomme – was ist nach diesen 3 Jahren, beispielsweise wenn ich keinen Verlängerungsantrag auf die volle EM-Rente stelle?.. siehe meinen vorherigen Beitrag: Der Rentenbescheid über die teilweise EM-Rente hat noch Bestand, die Rentenzahlung der teilweisen EM-Rente wird dann wieder aufgenommen. Allerdings verstehe ich immer noch nicht, warum nach der Befristung kein Weitergewährungsantrag gestellt werden sollte... MfG zelda
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.