Für die Hälfte der Entgeltpunkte der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird der bisherige Rentenabschlag in die Altersrente übernommen. Dieser Abschlag kann sich dabei sogar noch weiter verringern, wenn Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung im maßgeblichen Verminderungszeitraum wegen Hinzuverdienst ganz oder zur Hälfte nicht gezahlt wurde.