Hallo Ms. Anna,
für eine medizinische Leistung zur Rehabilitation sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn im Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nachgewiesen werden.
Sie sind nach eigenen Angaben seit April 2004 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, so dass diese versicherungsrechtlichen Voraussetzung erfüllt ist.