Hallo, Sozialrechtsberaterin,
bei der Reduzierung der Altersvollrente auf eine 99%-Teilrente ist ein formloser Antrag ausreichend. Mit Beginn der Beitragszahlung für Pflegetätigkeiten durch die Krankenkasse und vorliegendem Antrag reduziert sich die Altersrente gem. den gesetzlichen Fristen (frühestens 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist). Bitte prüfen Sie, ob die Rentnerin einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge hat, da dies auch Einfluss auf die Zahlung der Betriebsrente/Zusatzversorgung haben kann. Ggfs. kann der Anspruch entfallen, sofern diese Form der Altersvorsorge nur bei Vollrente geleistet wird. Diese Info erhalten Sie vom Träger der betrieblichen Altersvorsorge.