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Experten-Antwort

Vorgeszogene Rente wegen Schwerbehinderung

von Ulf Piechotka30.01.2017 | 11:17
1355 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten-Team, ich bin am 03.04.1954 geboren Werde also im April diesen Jahres 63 Jahre alt), war bis zum 40 Lebensjahr rentenversichert und bin seitdem selbstständig (habe keine weiteren Einzahlungen in die Rentenkasse vorgenommen). Vor rund 2 Jahren habe ich die Diagnose MS bekommen, aktuell mit Stand von 11/2016 habe ich einen Schwerbehinderten-Status von 50%. Meine Tätigkeit als Werbeberater kann ich nicht mehr in vollem Umfang ausführen - mit weiter abnehmender Tendenz. Besteht für mich die Möglichkeit, vorzeitig mit der Aussicht auf Erfolg einen Rentenantrag stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für den Zugang zu einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen fehlt es Ihnen, nach Ihrer Schilderung, an der erforderlichen Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Ich empfehle Ihnen jedoch ein individuelles Beratungsgespräch!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

taxmanam 30.01.2017 | 11:44
Ulf Piechotkaam 30.01.2017 | 12:24
hallo taxman, vielen Dank - sehr hilfreich ;-) Problem wird wohl die Wartezeit von 35 Jahren, in denen zumindest ein Kontakt (direkt/indirekt) zur RV bestehen muss...
Ulf Piechotkaam 30.01.2017 | 15:10
Vielen Dank für den Hinweis - ich werde ihn befolgen und ein Beratungsgespräch führen.
W*lfgangam 30.01.2017 | 20:16
Hallo Ulf Piechotka, wenn Sie mit 15/16 über eine Lehre in die Rentenversicherung eingestiegen sind (oder ab 17 noch laufende Ausbildungszeiten /Schule /Fachschule /Studium haben), haben Sie leider die erforderlichen 35 Jahre Versicherungszeit nicht erreicht (wäre rechnerisch erst mit 50+ möglich), um über die Schwerbehinderteneigenschaft eine vorgezogene Altersrente schon mit 60 + 8 Monaten erhalten zu können. Da bleibt dann nur die Regelaltersrente ab 65 + 8 übrig. Ihre letzte Rentenauskunft gibt darüber bereits Aufschluss, wann/welche Rentenarten (nicht) möglich sind. Aktuell können Sie die hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ oder sich natürlich auch in der nächsten Beratungsstelle persönlich vergewissern. Gruß w.
Ulf Piechotkaam 31.01.2017 | 10:01
Danke für die Info - ich befürchte es auch > 65 plus 8 wird wohl greifen ;-(
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