Hallo Lothar Mader,
die Möglichkeit der Altersrente für langjährig Versicherte mit Vollendung des 63. Lebensjahres und einer Wartezeit von 35 Jahren gab es bereits zu "RVO-Zeiten". Das heißt, vor in Krafttreten des SGB VI (zum 01.01.1992) hat diese Rentenart schon existiert.