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Experten-Antwort

Vorgezogene Rente mit 35 Beitragsjahren

von Lothar Mader25.11.2015 | 13:02
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6 Antworten

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Meine Frage bezieht sich ausschießlich auf den Renteneintritt mit 63 bei 35 Beitragsjahren. Mich würde interessieren: Seit wann kann man mit 35 Beitragsjahren im Alter von 63 vorgezogen in Rente gehen? Den Paragraf 36 des SGB 6 gibt es seit 1992. Konnte man damals schon mit 63 in Rente? Oder kam das erst in 2014. Im Zusammenhang mit dem Gesetz: vorgezogene Rente mit 63 und 45 Beitragsjahre ohne Abschläge? Das letzte Gesetz ist immer wieder in der politischen Diskussion. Ob es lange Bestand haben wird, muss man sehen. Mich interessieren die Zukunftsperspektiven der vorgezogenen Rente mit 63, bei 35 Beitragsjahren. Wenn es das schon seit 1992 gibt, ist eine Änderung eher unwahrscheinlich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lothar Mader,

die Möglichkeit der Altersrente für langjährig Versicherte mit Vollendung des 63. Lebensjahres und einer Wartezeit von 35 Jahren gab es bereits zu "RVO-Zeiten". Das heißt, vor in Krafttreten des SGB VI (zum 01.01.1992) hat diese Rentenart schon existiert.

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5 Antworten

senf-dazuam 25.11.2015 | 13:48
Die "Rente für langjährig Versicherte" (§ 36 SGB VI) habe ich in der RVO (Vorgänger des SGB VI) nicht finden können, sie sollte also bei der Rentenreform 92 "entstanden" sein. Auch damals konnte man schon vorzeitig in Rente gehen. Durch das Wachstumsförderungsgesetz 1996 wurde die Altersgrenze von 63 auf 65 angehoben, ein vorzeitiger Bezug war u.U. schon mit 62 möglich. Mit dem Altersgrenzenanpassungsgesetz (2007) wurde die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug auf 67 angehoben. Man sieht, auch wenn die Rentenart schon > 20 Jahre zählt, ist trotzdem immer noch eine Dynamik drin ... Wer weiß, was dem Gesetzgeber in der kommenden Legislaturperiode dazu einfällt.
****am 25.11.2015 | 14:25
Altersrente für langjährig Versicherte gab es schon von 01.01.1973 gem. § 1241 Abs. 1 RVO /§25 AVG. Leider reicht mein Archiv nicht weiter zurück, aber ich vermute das es diese Rentenart schon seit mindestens 1957 gibt.
Schadeam 25.11.2015 | 14:27
Nach meiner Erinnerung könnte man schon 1979 als ich bei der LVA angefangen habe bei 35 Versicherungsjahren mit 63 in Rente gehen.......aber wofür ist es heute wichtig ob es das erst seit 1992 oder schon viel länger gibt?
Bruce231am 25.11.2015 | 16:53
1972 Rentenreformgesetz (RRG) vom 16.10.1972, ergänzt um das 4. RVÄndG von 1973: –> Einführung der Altersrente für langjährig Versicherte (ab dem 63. Lebensjahr) = flexibles Altersruhegeld meint jedenfalls der Süden
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