Hallo Ferdinand,
bitte setzen Sie sich zur Klärung mit dem behandelnden Arzt in der Reha-Klinik in Verbindung.
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Hallo Ferdinand,
bitte setzen Sie sich zur Klärung mit dem behandelnden Arzt in der Reha-Klinik in Verbindung.
Alle Achtung, ich dachte das hier ist ein "freies Forum". =Ganz ruhig Brauner...= slow down. Und immer dran denken: Höflichkeit ist eine Zier...Hallo Ferdinand, bitte setzen Sie sich zur Klärung mit dem behandelnden Arzt in der Reha-Klinik in Verbindung.Beantworten Sie also bitte meine Fragen, denn gemäß der Behauptung der V gilt § 80 SGB X, wo es heißt: Und jetzt geht es erst mal zu dem Ort, wo das Mitagessen serviert wird.
Wahrheit ist aber viel viel wichtiger als Floskeln. " Die in den §§ 82 bis 84 genannten Rechte sind ihm gegenüber geltend zu machen. " Die DRV sagt nicht die Wahrheit und steht unter dem dringenden Verdacht die Versicherten, die eine Reha absolvieren müssen, zu behumsen. Man lese im SGB X: § 67a Datenerhebung (1) Das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 des Ersten Buches genannte Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist. Aanzunehmen, dass die Kenntnis von kompletten Blutuntersuchungswerten, die bei einer Reha wegen eines Knochenbruches von den Ärzten bestimmt werden, um die Behandlung von Komorbiditäten zu überwachen, zur Aufgabenerfüllung der DRV erforderlich ist, ist absurd. Die Experten/innen mögen doch bitte mal erklären, wo es hierfür eine gesetzliche Erlaubnis gibt. Schweigen der Experten/innen bedeutet in diesem Fall ein Schuldeingeständnis, denn die DRV ist beweispflichtig für die Rechtmäßigkeit ihres Tuns.Beantworten Sie also bitte meine Fragen, denn gemäß der Behauptung der V gilt § 80 SGB X, wo es heißt: Und jetzt geht es erst mal zu dem Ort, wo das Mitagessen serviert wird.Alle Achtung, ich dachte das hier ist ein "freies Forum". =Ganz ruhig Brauner...= slow down. Und immer dran denken: Höflichkeit ist eine Zier...
Na Ferdinand alias Jurastudent alis Sozialrechtler alias Elisabeth alias Gudrun usw. haste wieder Freigang ?Wahrheit ist aber viel viel wichtiger als Floskeln. " Die in den §§ 82 bis 84 genannten Rechte sind ihm gegenüber geltend zu machen. " Die DRV sagt nicht die Wahrheit und steht unter dem dringenden Verdacht die Versicherten, die eine Reha absolvieren müssen, zu behumsen. Man lese im SGB X: § 67a Datenerhebung (1) Das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 des Ersten Buches genannte Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist. Aanzunehmen, dass die Kenntnis von kompletten Blutuntersuchungswerten, die bei einer Reha wegen eines Knochenbruches von den Ärzten bestimmt werden, um die Behandlung von Komorbiditäten zu überwachen, zur Aufgabenerfüllung der DRV erforderlich ist, ist absurd. Die Experten/innen mögen doch bitte mal erklären, wo es hierfür eine gesetzliche Erlaubnis gibt. Schweigen der Experten/innen bedeutet in diesem Fall ein Schuldeingeständnis, denn die DRV ist beweispflichtig für die Rechtmäßigkeit ihres Tuns.Alle Achtung, ich dachte das hier ist ein "freies Forum". =Ganz ruhig Brauner...= slow down. Und immer dran denken: Höflichkeit ist eine Zier...Hallo Ferdinand, bitte setzen Sie sich zur Klärung mit dem behandelnden Arzt in der Reha-Klinik in Verbindung.Beantworten Sie also bitte meine Fragen, denn gemäß der Behauptung der V gilt § 80 SGB X, wo es heißt: Und jetzt geht es erst mal zu dem Ort, wo das Mitagessen serviert wird.
Sie irren ganz gewaltig mit dem "vermutlich gestellten" Rentenantrag. Ich habe eine AHB bekommen und reise morgen mit meinem Töfftöff, den Gehhilfen und dem Rolli im Kofferraum ab. Das, was die DRV bekommt, ist eine Mitteilung über den AHB-Erfolg und was an Therapien absolviert wurde. Mehr brauchen die nicht. Die brauchen weder Blutwerte noch eine Auflistung sämtlicher Krankheiten, die ein Mensch im Laufe seines Lebens hatte.Sie irren ganz gewaltig, denn nicht ich habe den Rechtsweg zu eröffnen, sondern die DRV muss Klage auf Auskunft der Ärzte erheben, wenn sie "Auskünfte" will.Glauben Sie allen Ernstes, dass die DRV deswegen klagen würde? Die würden Ihren vermutlich gestellten Rentenantrag schlicht und einfach liegen lassen, da er ohne aussagekräftige Befundberichte nicht abschließend bearbeitet werden kann. So einfach ist das!
Offenbar gibt es viel zu viele obrigkeitshörige Untertanen ohne Selbstwertgefühl und Zivilcourage ...Ich brauch dem Arzt nur schriftlich zu verbieten, Auskünfte zu erteilen. Oder, was noch besser ist, den Entlassungsbericht zu "filzen".Niemand hindert Sie daran. Wenn das Ihr Selbstwertgefühl stärkt, dann tun Sie es einfach. Leute gibts.....
Wie der Name schon sagt, ist eine AHB eine an den Klinikaufenthalt anschließende "Heilbehandlung". Danach wird sehr wohl von der DRV geprüft, ob Erwerbsfähigkeit besteht oder nicht. Erst recht dann, wenn Krankengeld bezogen wird. Auch wenn eine AHB aus Patientensicht erfolgreich war, muss das aus Sicht der Ärzte nicht unbedingt so sein. Und dass Sie sich hauptsächlich über die Bekanntgabe der Blutwerte so aufregen, finde ich schon sehr seltsam.Hallo Ferdinand. Wenn die DRV die Reha bewilligt und gezahlt hat soll doch geprüft werden wie deine Erwerbsfähigkeit aussieht ,ohne den konkreten Entlassungsbericht wird das kaum möglich sein. Aber sonst hast du keine Probleme wegensowas eine Klage in Betracht zuziehen. LG SONJAHallo Sonja, es besteht überhaupt kein Anlass meine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Meine AHB diente der Nachsorge und Wiederherstellung normaler Funktionen meines gebrochenen Gelenkes sowie der Vermeidung von Spätschäden. Neben dem möglichen Datenmißbrauch handelt es sich m.E. bei dem Reha-Entlassungsberichtsverfahren mit dem offenbar illegalen Abfragen von nicht benötigten Daten um eine Verschwendung von Versicherten- und Steurgeldern. Die Ärzte könnten ihre so verschwendete Zeit den Patienten widmen und die DRV hätte mehr Geld für Rentenzahlungen. Ich bin mündiger Bürger und möchte wissen was warum wozu benötigt wird und nicht Untertan sein, wie im Kaiserreich oder den beiden deutschen totalitären Diktaturen.
Schade, dass Sie das Grundproblem nicht verstehen: Es gehört ganz offensichtlich nicht zu den Aufgaben der DRV die Erwerbsfähigkeit ohne vorliegenden Antrag zu prüfen. Die DRV erhebt bei Dritten Privatgeheimnisse, speichert und nutzt diese (dann Sozialdaten genannt). Für die Erhebung fehlt es jedoch an einer Rechtsgrundlage und für die Auskunftserteilung der Ärzte fehlt es ebenfalls an einer ausdrücklichen gesetzlichen Erlaubnis. Seltsam ist die Tatsache, dass die DRV Blutwerte haben will, die nichts mit dem Gesundheitszustand nach einer AHB wegen mehrerer Knochenbrüche und operativer Stabilisierung zu tun haben. Wegen der Verpflichtung der Ärzte zu bestmöglicher Hilfe müssen diese nach einem Krankenhausaufenthalt die Blutwerte prüfen, da Schmerzmittel und andere verabreichte Mittel wie Trombosespritzen (Heparin) oder andere Antikoagulantien beispielsweise die Leberwerte (GPT, GOT) verändern können, so dass ggfs. eingegriffen werden muß. Nur geht das die DRV gar nichts an, ebensowenig was die Ärzte wann und warum verordnet haben. Qualitätskontrolle medizinischer Behandlung im Einzelfall ist keine Aufgabe der DRV. Qualitätskontrollen von Kliniken werden üblicherweise anonymisiert vorgenommen. Es gibt also absolut keinen Grund und auch keine Rechtsgrundlage für die Offenbarung höchstsensibler medizinischer und persönlicher Daten. Wenn es dafür welche gäbe, hätte die DRV diese ja locker nennen können.Hallo Sonja, es besteht überhaupt kein Anlass meine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Meine AHB diente der Nachsorge und Wiederherstellung normaler Funktionen meines gebrochenen Gelenkes sowie der Vermeidung von Spätschäden. Neben dem möglichen Datenmißbrauch handelt es sich m.E. bei dem Reha-Entlassungsberichtsverfahren mit dem offenbar illegalen Abfragen von nicht benötigten Daten um eine Verschwendung von Versicherten- und Steurgeldern. Die Ärzte könnten ihre so verschwendete Zeit den Patienten widmen und die DRV hätte mehr Geld für Rentenzahlungen. Ich bin mündiger Bürger und möchte wissen was warum wozu benötigt wird und nicht Untertan sein, wie im Kaiserreich oder den beiden deutschen totalitären Diktaturen.Wie der Name schon sagt, ist eine AHB eine an den Klinikaufenthalt anschließende "Heilbehandlung". Danach wird sehr wohl von der DRV geprüft, ob Erwerbsfähigkeit besteht oder nicht. Erst recht dann, wenn Krankengeld bezogen wird. Auch wenn eine AHB aus Patientensicht erfolgreich war, muss das aus Sicht der Ärzte nicht unbedingt so sein. Und dass Sie sich hauptsächlich über die Bekanntgabe der Blutwerte so aufregen, finde ich schon sehr seltsam.
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