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Experten-Antwort

Vorläufiger AHB-Entlassungsbericht

von Ferdinand15.07.2013 | 10:06
2103 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wieso stimmt die Form des mir zur Genehmigung vorgelegten Entlassungsberichtes nicht mit der auf den DRV-Seiten veröffentlichten Form überein. Wozu benötigt die DRV die kompletten Werte der Blutuntersuchungen und eventuell vorhandene Informationen über Komorbiditäten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ferdinand,

bitte setzen Sie sich zur Klärung mit dem behandelnden Arzt in der Reha-Klinik in Verbindung.

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21 Antworten

Ferdinandam 15.07.2013 | 11:52
Sehr geehrte/r Experte/in, der Arzt ist m.E. nicht dafür zuständig Rechtsfragen zu beantworten, die die DRV betreffen. Im Formular G820 behauptet die DRV, daß die Ärzte im Auftrag der DRV handeln. Beantworten Sie also bitte meine Fragen, denn gemäß der Behauptung der V gilt § 80 SGB X, wo es heißt: "Werden Sozialdaten im Auftrag durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt, ist der Auftraggeber für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzbuches und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich. Die in den §§ 82 bis 84 genannten Rechte sind ihm gegenüber geltend zu machen." Und jetzt geht es erst mal zu dem Ort, wo das Mitagessen serviert wird.
??am 15.07.2013 | 10:35
Wozu wohl...vielleicht daß Du wieder das Forum zumüllen kannst ?
Knoblocham 16.07.2013 | 08:09
Zitat von Ferdinand anzeigenausblenden
Hallo Ferdinand, bitte setzen Sie sich zur Klärung mit dem behandelnden Arzt in der Reha-Klinik in Verbindung.
Beantworten Sie also bitte meine Fragen, denn gemäß der Behauptung der V gilt § 80 SGB X, wo es heißt: Und jetzt geht es erst mal zu dem Ort, wo das Mitagessen serviert wird.
Alle Achtung, ich dachte das hier ist ein "freies Forum". =Ganz ruhig Brauner...= slow down. Und immer dran denken: Höflichkeit ist eine Zier...
Nick L. Beckam 16.07.2013 | 11:32
Schweigen der Experten/innen bedeutet in diesem Fall wohl eher, sich hier nicht mit einem Querulanten auseinandersetzen zu wollen, denn dieses Forum ist eher nicht die geeignete und erforderliche Plattform der DRV, die Rechtmäßigkeit ihres Tuns darzulegen. Sie werden ignoriert, wie Sie es eigentlich verdienen - deswegen werde ich nach meinem Post den Thread wie auch Ihre mögliche(n) Reaktion(en) nicht weiter verfolgen. Wenn Sie schon von der DRV einfordern, die Rechtmäßigkeit ihres Tuns darzulegen, wählen Sie den geeigneten und erforderlichen Weg! Treten Sie heraus aus dem Schatten Ihrer Anonymität und verdrehten und unterschlagenen Einzelfallangaben, weisen Sie nach, betroffen zu sein, und kontaktieren Sie offiziell Ihren Träger. Dann bekommen Sie eine verbindliche Auskunft und erreichen womöglich schon, dass Ihr Anliegen bemerkt wird. Wenn Sie Recht haben, wird der Missstand behoben (und Sie bekommen möglicherweise einen Orden verliehen). Wenn nicht, eröffnen Sie den Rechtsweg, wenn Sie es denn für erforderlich halten. Und wenn Sie selbst dann nicht Recht bekommen, ist das doch ein Indiz dafür, dass in Ihrer Wahrnehmung etwas nicht so ganz stimmig ist (was ich persönlich für gar nicht mal so unwahrscheinlich halte, wenn man Ihre Beiträge hier so verfolgt). "Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen" - und vor allem nicht Schauplatz, Ihre einzelfallbezogenen Verfahrensprobleme zu lösen.
Ferdinandam 16.07.2013 | 10:45
Zitat von Knobloch anzeigenausblenden
Beantworten Sie also bitte meine Fragen, denn gemäß der Behauptung der V gilt § 80 SGB X, wo es heißt: Und jetzt geht es erst mal zu dem Ort, wo das Mitagessen serviert wird.
Alle Achtung, ich dachte das hier ist ein "freies Forum". =Ganz ruhig Brauner...= slow down. Und immer dran denken: Höflichkeit ist eine Zier...
Wahrheit ist aber viel viel wichtiger als Floskeln. " Die in den §§ 82 bis 84 genannten Rechte sind ihm gegenüber geltend zu machen. " Die DRV sagt nicht die Wahrheit und steht unter dem dringenden Verdacht die Versicherten, die eine Reha absolvieren müssen, zu behumsen. Man lese im SGB X: § 67a Datenerhebung (1) Das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 des Ersten Buches genannte Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist. Aanzunehmen, dass die Kenntnis von kompletten Blutuntersuchungswerten, die bei einer Reha wegen eines Knochenbruches von den Ärzten bestimmt werden, um die Behandlung von Komorbiditäten zu überwachen, zur Aufgabenerfüllung der DRV erforderlich ist, ist absurd. Die Experten/innen mögen doch bitte mal erklären, wo es hierfür eine gesetzliche Erlaubnis gibt. Schweigen der Experten/innen bedeutet in diesem Fall ein Schuldeingeständnis, denn die DRV ist beweispflichtig für die Rechtmäßigkeit ihres Tuns.
??am 16.07.2013 | 11:32
Zitat von Ferdinand anzeigenausblenden
Hallo Ferdinand, bitte setzen Sie sich zur Klärung mit dem behandelnden Arzt in der Reha-Klinik in Verbindung.
Beantworten Sie also bitte meine Fragen, denn gemäß der Behauptung der V gilt § 80 SGB X, wo es heißt: Und jetzt geht es erst mal zu dem Ort, wo das Mitagessen serviert wird.
Alle Achtung, ich dachte das hier ist ein "freies Forum". =Ganz ruhig Brauner...= slow down. Und immer dran denken: Höflichkeit ist eine Zier...
Wahrheit ist aber viel viel wichtiger als Floskeln. " Die in den §§ 82 bis 84 genannten Rechte sind ihm gegenüber geltend zu machen. " Die DRV sagt nicht die Wahrheit und steht unter dem dringenden Verdacht die Versicherten, die eine Reha absolvieren müssen, zu behumsen. Man lese im SGB X: § 67a Datenerhebung (1) Das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 des Ersten Buches genannte Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist. Aanzunehmen, dass die Kenntnis von kompletten Blutuntersuchungswerten, die bei einer Reha wegen eines Knochenbruches von den Ärzten bestimmt werden, um die Behandlung von Komorbiditäten zu überwachen, zur Aufgabenerfüllung der DRV erforderlich ist, ist absurd. Die Experten/innen mögen doch bitte mal erklären, wo es hierfür eine gesetzliche Erlaubnis gibt. Schweigen der Experten/innen bedeutet in diesem Fall ein Schuldeingeständnis, denn die DRV ist beweispflichtig für die Rechtmäßigkeit ihres Tuns.
Na Ferdinand alias Jurastudent alis Sozialrechtler alias Elisabeth alias Gudrun usw. haste wieder Freigang ?
Ferdinandam 16.07.2013 | 20:30
Zitat von Nick L. Beck anzeigenausblenden
Nick L. Beck schrieb

Schweigen der Experten/innen bedeutet in diesem Fall wohl eher, sich hier nicht mit einem Querulanten auseinandersetzen zu wollen, denn dieses Forum ist eher nicht die geeignete und erforderliche Plattform der DRV, die Rechtmäßigkeit ihres Tuns darzulegen. Sie werden ignoriert, wie Sie es eigentlich verdienen - deswegen werde ich nach meinem Post den Thread wie auch Ihre mögliche(n) Reaktion(en) nicht weiter verfolgen.

Wenn Sie schon von der DRV einfordern, die Rechtmäßigkeit ihres Tuns darzulegen, wählen Sie den geeigneten und erforderlichen Weg! Treten Sie heraus aus dem Schatten Ihrer Anonymität und verdrehten und unterschlagenen Einzelfallangaben, weisen Sie nach, betroffen zu sein, und kontaktieren Sie offiziell Ihren Träger. Dann bekommen Sie eine verbindliche Auskunft und erreichen womöglich schon, dass Ihr Anliegen bemerkt wird. Wenn Sie Recht haben, wird der Missstand behoben (und Sie bekommen möglicherweise einen Orden verliehen). Wenn nicht, eröffnen Sie den Rechtsweg, wenn Sie es denn für erforderlich halten. Und wenn Sie selbst dann nicht Recht bekommen, ist das doch ein Indiz dafür, dass in Ihrer Wahrnehmung etwas nicht so ganz stimmig ist (was ich persönlich für gar nicht mal so unwahrscheinlich halte, wenn man Ihre Beiträge hier so verfolgt).

"Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen" - und vor allem nicht Schauplatz, Ihre einzelfallbezogenen Verfahrensprobleme zu lösen.

Sie irren ganz gewaltig, denn nicht ich habe den Rechtsweg zu eröffnen, sondern die DRV muss Klage auf Auskunft der Ärzte erheben, wenn sie "Auskünfte" will. Ich brauch dem Arzt nur schriftlich zu verbieten, Auskünfte zu erteilen. Oder, was noch besser ist, den Entlassungsbericht zu "filzen".
Sonniam 17.07.2013 | 01:58
Hallo Ferdinand. Wenn die DRV die Reha bewilligt und gezahlt hat soll doch geprüft werden wie deine Erwerbsfähigkeit aussieht ,ohne den konkreten Entlassungsbericht wird das kaum möglich sein. Aber sonst hast du keine Probleme wegensowas eine Klage in Betracht zuziehen. LG SONJA
=//=am 17.07.2013 | 13:49
"Wozu benötigt die DRV die kompletten Werte der Blutuntersuchungen und eventuell vorhandene Informationen über Komorbiditäten? " Weil die Sozialmediziner der DRV anhand des Entlassungsberichtes das Leistungsvermögen des Betreffenden prüfen müssen, und zwar GANZHEITLICH. Also alle bestehenden Krankheiten müssen zur Kenntnis genommen werden. Auch die Blutwerte gehören dazu, denn schließlich kann man daraus Krankheiten (z.B. Diabetes) erkennen. Weshalb es so schlimm ist, wenn auch diese Werte im EB aufgeführt sind, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Jemanden, der hier das kaum bekannte Wort "Komorbidität" benutzt, hätte ich für intelligenter gehalten. ;-)
Ferdinandam 17.07.2013 | 19:52
Hallo Sonja, es besteht überhaupt kein Anlass meine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Meine AHB diente der Nachsorge und Wiederherstellung normaler Funktionen meines gebrochenen Gelenkes sowie der Vermeidung von Spätschäden. Neben dem möglichen Datenmißbrauch handelt es sich m.E. bei dem Reha-Entlassungsberichtsverfahren mit dem offenbar illegalen Abfragen von nicht benötigten Daten um eine Verschwendung von Versicherten- und Steurgeldern. Die Ärzte könnten ihre so verschwendete Zeit den Patienten widmen und die DRV hätte mehr Geld für Rentenzahlungen. Ich bin mündiger Bürger und möchte wissen was warum wozu benötigt wird und nicht Untertan sein, wie im Kaiserreich oder den beiden deutschen totalitären Diktaturen.
Ferdinandam 17.07.2013 | 20:09
Sie irren ganz gewaltig, denn nicht ich habe den Rechtsweg zu eröffnen, sondern die DRV muss Klage auf Auskunft der Ärzte erheben, wenn sie "Auskünfte" will.
Glauben Sie allen Ernstes, dass die DRV deswegen klagen würde? Die würden Ihren vermutlich gestellten Rentenantrag schlicht und einfach liegen lassen, da er ohne aussagekräftige Befundberichte nicht abschließend bearbeitet werden kann. So einfach ist das!
Sie irren ganz gewaltig mit dem "vermutlich gestellten" Rentenantrag. Ich habe eine AHB bekommen und reise morgen mit meinem Töfftöff, den Gehhilfen und dem Rolli im Kofferraum ab. Das, was die DRV bekommt, ist eine Mitteilung über den AHB-Erfolg und was an Therapien absolviert wurde. Mehr brauchen die nicht. Die brauchen weder Blutwerte noch eine Auflistung sämtlicher Krankheiten, die ein Mensch im Laufe seines Lebens hatte.
Ferdinandam 17.07.2013 | 19:55
Ich brauch dem Arzt nur schriftlich zu verbieten, Auskünfte zu erteilen. Oder, was noch besser ist, den Entlassungsbericht zu "filzen".
Niemand hindert Sie daran. Wenn das Ihr Selbstwertgefühl stärkt, dann tun Sie es einfach. Leute gibts.....
Offenbar gibt es viel zu viele obrigkeitshörige Untertanen ohne Selbstwertgefühl und Zivilcourage ...
=//=am 18.07.2013 | 09:51
Zitat von Ferdinand anzeigenausblenden
Hallo Ferdinand. Wenn die DRV die Reha bewilligt und gezahlt hat soll doch geprüft werden wie deine Erwerbsfähigkeit aussieht ,ohne den konkreten Entlassungsbericht wird das kaum möglich sein. Aber sonst hast du keine Probleme wegensowas eine Klage in Betracht zuziehen. LG SONJA
Hallo Sonja, es besteht überhaupt kein Anlass meine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Meine AHB diente der Nachsorge und Wiederherstellung normaler Funktionen meines gebrochenen Gelenkes sowie der Vermeidung von Spätschäden. Neben dem möglichen Datenmißbrauch handelt es sich m.E. bei dem Reha-Entlassungsberichtsverfahren mit dem offenbar illegalen Abfragen von nicht benötigten Daten um eine Verschwendung von Versicherten- und Steurgeldern. Die Ärzte könnten ihre so verschwendete Zeit den Patienten widmen und die DRV hätte mehr Geld für Rentenzahlungen. Ich bin mündiger Bürger und möchte wissen was warum wozu benötigt wird und nicht Untertan sein, wie im Kaiserreich oder den beiden deutschen totalitären Diktaturen.
Wie der Name schon sagt, ist eine AHB eine an den Klinikaufenthalt anschließende "Heilbehandlung". Danach wird sehr wohl von der DRV geprüft, ob Erwerbsfähigkeit besteht oder nicht. Erst recht dann, wenn Krankengeld bezogen wird. Auch wenn eine AHB aus Patientensicht erfolgreich war, muss das aus Sicht der Ärzte nicht unbedingt so sein. Und dass Sie sich hauptsächlich über die Bekanntgabe der Blutwerte so aufregen, finde ich schon sehr seltsam.
Ferdinandam 18.07.2013 | 23:10
Zitat von =//= anzeigenausblenden
=//= schrieb

Hallo Ferdinand.

Wenn die DRV die Reha bewilligt und gezahlt hat soll doch geprüft werden wie deine Erwerbsfähigkeit aussieht ,ohne den konkreten Entlassungsbericht wird das kaum möglich sein.

Aber sonst hast du keine Probleme wegensowas eine Klage in Betracht zuziehen.

LG SONJA

[/quote]

Hallo Sonja,

es besteht überhaupt kein Anlass meine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Meine AHB diente der Nachsorge und Wiederherstellung normaler Funktionen meines gebrochenen Gelenkes sowie der Vermeidung von Spätschäden.

Neben dem möglichen Datenmißbrauch handelt es sich m.E. bei dem Reha-Entlassungsberichtsverfahren mit dem offenbar illegalen Abfragen von nicht benötigten Daten um eine Verschwendung von Versicherten- und Steurgeldern.

Die Ärzte könnten ihre so verschwendete Zeit den Patienten widmen und die DRV hätte mehr Geld für Rentenzahlungen.

Ich bin mündiger Bürger und möchte wissen was warum wozu benötigt wird und nicht Untertan sein, wie im Kaiserreich oder den beiden deutschen totalitären Diktaturen.

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Wie der Name schon sagt, ist eine AHB eine an den Klinikaufenthalt anschließende "Heilbehandlung". Danach wird sehr wohl von der DRV geprüft, ob Erwerbsfähigkeit besteht oder nicht. Erst recht dann, wenn Krankengeld bezogen wird.

Auch wenn eine AHB aus Patientensicht erfolgreich war, muss das aus Sicht der Ärzte nicht unbedingt so sein. Und dass Sie sich hauptsächlich über die Bekanntgabe der Blutwerte so aufregen, finde ich schon sehr seltsam.

Hallo Sonja, es besteht überhaupt kein Anlass meine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Meine AHB diente der Nachsorge und Wiederherstellung normaler Funktionen meines gebrochenen Gelenkes sowie der Vermeidung von Spätschäden. Neben dem möglichen Datenmißbrauch handelt es sich m.E. bei dem Reha-Entlassungsberichtsverfahren mit dem offenbar illegalen Abfragen von nicht benötigten Daten um eine Verschwendung von Versicherten- und Steurgeldern. Die Ärzte könnten ihre so verschwendete Zeit den Patienten widmen und die DRV hätte mehr Geld für Rentenzahlungen. Ich bin mündiger Bürger und möchte wissen was warum wozu benötigt wird und nicht Untertan sein, wie im Kaiserreich oder den beiden deutschen totalitären Diktaturen.
Wie der Name schon sagt, ist eine AHB eine an den Klinikaufenthalt anschließende "Heilbehandlung". Danach wird sehr wohl von der DRV geprüft, ob Erwerbsfähigkeit besteht oder nicht. Erst recht dann, wenn Krankengeld bezogen wird. Auch wenn eine AHB aus Patientensicht erfolgreich war, muss das aus Sicht der Ärzte nicht unbedingt so sein. Und dass Sie sich hauptsächlich über die Bekanntgabe der Blutwerte so aufregen, finde ich schon sehr seltsam.
Schade, dass Sie das Grundproblem nicht verstehen: Es gehört ganz offensichtlich nicht zu den Aufgaben der DRV die Erwerbsfähigkeit ohne vorliegenden Antrag zu prüfen. Die DRV erhebt bei Dritten Privatgeheimnisse, speichert und nutzt diese (dann Sozialdaten genannt). Für die Erhebung fehlt es jedoch an einer Rechtsgrundlage und für die Auskunftserteilung der Ärzte fehlt es ebenfalls an einer ausdrücklichen gesetzlichen Erlaubnis. Seltsam ist die Tatsache, dass die DRV Blutwerte haben will, die nichts mit dem Gesundheitszustand nach einer AHB wegen mehrerer Knochenbrüche und operativer Stabilisierung zu tun haben. Wegen der Verpflichtung der Ärzte zu bestmöglicher Hilfe müssen diese nach einem Krankenhausaufenthalt die Blutwerte prüfen, da Schmerzmittel und andere verabreichte Mittel wie Trombosespritzen (Heparin) oder andere Antikoagulantien beispielsweise die Leberwerte (GPT, GOT) verändern können, so dass ggfs. eingegriffen werden muß. Nur geht das die DRV gar nichts an, ebensowenig was die Ärzte wann und warum verordnet haben. Qualitätskontrolle medizinischer Behandlung im Einzelfall ist keine Aufgabe der DRV. Qualitätskontrollen von Kliniken werden üblicherweise anonymisiert vorgenommen. Es gibt also absolut keinen Grund und auch keine Rechtsgrundlage für die Offenbarung höchstsensibler medizinischer und persönlicher Daten. Wenn es dafür welche gäbe, hätte die DRV diese ja locker nennen können.
Ferdinandam 19.07.2013 | 16:46
Zu sachlich-fachlichen Äußerungen sind Sie offensichtlich nicht befähigt. Also muss Trollogehabe her ... . Im Arbeitsleben bin ich übrigens Personalchef. Interessant welche neuen Möglichkeiten sich bieten durch Fragen zu relativ einfachen Lebenssachverhalten festzustellen, ob Bewerber zu Duckmäusertum und Mobbingverhalten neigen. Beides ist extrem teuer und zudem schädlich fürs Betriebsklima. Falls man es bei der Einstellung nicht bemerkt hat oder sich das später erst entwickelt, gäbe es auf Ihre "Bitte" hin eine Ermahnung und im Wiederholungsfall eine Abmahnung.
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