Hallo Daniela,
einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung erhalten Rentenbezieher, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind.
Die Höhe des Zuschusses zur Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Der Zuschuss wird nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Er wird in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes in Höhe von 14,6 % auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Damit beträgt der Zuschuss rein rechnerisch 7,3 % der Rente.
Die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für die freiwillige Krankenversicherung hat keine Auswirkung auf die Höhe des Zuschusses. Der Zuschuss an privat versicherte Rentner wird gegebenenfalls auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung begrenzt.
Nach Ihren Ausführungen haben Sie die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner offenbar nicht erfüllt und sind freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Zuschuss zu Ihrer freiwilligen Krankenversicherung beträgt 7,3 % Ihres Rentenzahlbetrages (680 EUR monatlich), also 49,64 EUR monatlich.