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Experten-Antwort

Vorraussetzungen zum Krankenkassenzuschuss

von Daniela26.10.2018 | 19:02
827 Ansichten
26 Antworten
Es gibt ja den Antrag R0820, das man einen Zuschuss zur Krankenkasse bekommen kann. Wann erfüllt man denn die Vorraussetzungen und wieviel Zuschuss gibt es denn? Ich bekomme 680€ Rente und zahle 185€ Krankenkasse

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.10.2018 | 11:45

Hallo Daniela,

einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung erhalten Rentenbezieher, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind.

Die Höhe des Zuschusses zur Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Der Zuschuss wird nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Er wird in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes in Höhe von 14,6 % auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Damit beträgt der Zuschuss rein rechnerisch 7,3 % der Rente.

Die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für die freiwillige Krankenversicherung hat keine Auswirkung auf die Höhe des Zuschusses. Der Zuschuss an privat versicherte Rentner wird gegebenenfalls auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung begrenzt.

Nach Ihren Ausführungen haben Sie die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner offenbar nicht erfüllt und sind freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Zuschuss zu Ihrer freiwilligen Krankenversicherung beträgt 7,3 % Ihres Rentenzahlbetrages (680 EUR monatlich), also 49,64 EUR monatlich.

25 Antworten

DRVam 26.10.2018 | 19:47
Kurz gesagt: Wer als Rentner freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, erhält einen Zuschuss in Höhe von 7,3 Prozent seiner Bruttorente.
Klugpuperam 26.10.2018 | 19:51
Steht alles im R0815 (unter Punkt 16).
Danielaam 26.10.2018 | 20:06
Ich verstehe das nicht. Ich bin ja gerade nicht in die Krankenkasse für Rentner gekommen und zahle somit deutlich mehr als 14%, ich zahle fast doppelt so viel. (680€ Rente/185€ Krankenkasse). Bitte noch mal genauer erklären, für ganz doofe. Bekomme ich nun die Hälfte oder 7%? Oder bekomme ich leider gar nichts, da ich die 9/10 Regel nicht erfüllt hab. Was heißt „freiwillig versichert“.... ganz freiwillig ist es ja nicht, da in Deutschland Versicherungspflicht besteht
Meine Meinungam 26.10.2018 | 20:31
Hallo. Wenn Sie nicht in der KVdR versichert sind werden Sie wahrscheinlich freiwillig in einer GKV sein. Da gibt es einen Mindestbeitrag. Der ist in der Höhe Ihres Beitrags. Sie können dann bei der Rentenversicherung den Antrag auf Zuschuss stellen. Höhe gut 7% Ihrer Rente. In der GKV sind Sie freiwillig. Sie können in eine PKV wechseln.
Danielaam 26.10.2018 | 20:38
Super, Dh ich bekomme den Zuschuss auch, ohne in der Krankenkasse für Rentner zu sein? Das wäre ja genial. Das geht aus dem Beiblatt nämlich nicht hervor.
Danielaam 26.10.2018 | 20:43
Immerhin etwas vielen Dank at all. Jetzt hab ich nur bisschen Angst, dass der Experte morgen was anderes schreibt
Danielaam 26.10.2018 | 21:00
Zu mir hat man gesagt, ich erhalte keinen Zuschuss, da ich die 9/10 tel Regelung nicht erfülle.
Rentenuschiam 26.10.2018 | 20:45
Daniela schrieb

Super, Dh ich bekomme den Zuschuss auch, ohne in der Krankenkasse für Rentner zu sein?

Das wäre ja genial.

Das geht aus dem Beiblatt nämlich nicht hervor.

Nicht "Krankenkasse", sondern "Krankenversicherung der Rentner". Das ist keine eigene Versicherung, sondern das bedeutet lediglich die mögliche PFLICHTversicherung von Rentnern in der GESETZLICHEN Krankenversicherung. Man muss für die PFLICHTversicherung spezielle Voraussetzungen erfüllen, die sie offenbar nicht erfüllt haben. Selbstverständlich können Sie sich trotzdem in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, nur eben freiwillig statt Pflichtversicherung. Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich ;-) MfG
Klugpuperam 26.10.2018 | 20:55
Aufgrund Ihrer Fragen muss ich kurz nachhaken, wie Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben. Wenn Sie den Antrag nicht komplett allein ausgefüllt und abgeschickt, sondern über Auskunfts- und Beratungsstelle, Versicherungsamt oder Versichertenältesten gestellt haben, hätte man Ihnen die KVdR-Geschichte richtig erläutert und auch den Zuschuss direkt mitbeantragt.
Meine Meinungam 26.10.2018 | 21:06
Ich denke es steht doch im Merkblatt 815. Unter 16.1 der erste Satz. Wenn Sie Pflichtmitglied geworden wären gäbe es keinen Mindesbeitrag und von Ihrer Rente würde 7.3% als Beitrag zur GKV einbehalten. Die andere Hälfte zahlt die DRV. Diese Hälfte bekommen Sie jetzt als freiwilliges Mitglied ausbezahlt.
Rentenuschiam 26.10.2018 | 21:06
Daniela schrieb

Zu mir hat man gesagt, ich erhalte keinen Zuschuss, da ich die 9/10 tel Regelung nicht erfülle.

Da hat man Sie falsch beraten oder Sie haben etwas durcheinander gebracht. Die 9/10-Regelung ist die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner (siehe oben). Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllt hätten, würden Sie keinen Zuschuss erhalten, da Sie dann PFLICHTversichert sind und der halbe Beitrag ohnehin vom Rententräger gezahlt wird. MfG
Danielaam 26.10.2018 | 21:12
Also bekomme ich 49€ oder 92,50?
Danielaam 26.10.2018 | 21:09
Und außerdem steht wirklich nicht klar dort, ob man die Hälfte oder 7% bekommt
Meine Meinungam 26.10.2018 | 21:17
Höhe steht unter 16.3 der zweite Satz.
Danielaam 27.10.2018 | 07:42
Nein steht es nicht! Im zweiten Satz steht: wenn 14,6 % .....gezahlt werden, leistet die DRV die Hälfte, also 7,3% ....... Und wenn ich mehr zahle als 14,6%“? Wie oben erwähnt, zahle ich nicht den „allgemeinen Beitragssatz von 14,6%“ Sondern ich zahle den Mindesbeitrag, der rund rechnet schon fast das doppelte ergibt von der Höhe her. Deswegen ist es eben nicht klar geregelt....ob ich die Hälfte bekomme also 92;5 Oder 7,3% das wären nur etwa 49€
Rentenuschiam 27.10.2018 | 08:50
Nein, da steht nicht "WENN 14,3% ...gezahlt werden, sondern: Der Satz 14,6% ist ein fester Prozentsatz, unabhängig davon, wieviel Sie tatsächlich zahlen. Sie erhalten davon die Hälfte als Zuschuss, also 7,3% = 49,64 EUR! Die Berechnung des Zuschusses ist von der Höhe der Rente abhängig und nicht davon, wie hoch ihr Krankenkassenbeitrag ist. Wäre Ihre Rente höher, bekämen Sie auch einen höheren Zuschuss. MfG
Meine Meinungam 27.10.2018 | 09:03
Hallo. Ich habe so das Gefühl Sie wollen nicht. Als freiwilliges Mitglied berechnet sich Ihr Beitrag auch mit dem allgemeinen Beitragssatz. Sie haben nur als freiwilliges Mitglied einen Mindestbeitrag weil ein Mindesteinkommen zur Berechnung genommen wird. Der Zuschuss berechnet sich aber nur vom allg Beitragssatz und Zahlbetrag der Rente und nicht nicht von Ihrem Mindesteinkommen,
W*lfgangam 27.10.2018 | 21:04
Daniela schrieb

Ich verstehe das nicht.

Ich bin ja gerade nicht in die Krankenkasse für Rentner gekommen und zahle somit deutlich mehr als 14%, ich zahle fast doppelt so viel. (680€ Rente/185€ Krankenkasse).

Bitte noch mal genauer erklären, für ganz doofe.

Bekomme ich nun die Hälfte oder 7%?

Oder bekomme ich leider gar nichts, da ich die 9/10 Regel nicht erfüllt hab.

Was heißt „freiwillig versichert“.... ganz freiwillig ist es ja nicht, da in Deutschland Versicherungspflicht besteht

Hallo Daniela, da Sie die 9/10-Regelung nicht erfüllen, sind Sie nicht Pflichtmitglied der Krankenkasse, aber trotzdem zwangsversichert in der freiwilligen Versicherung der Krankenkasse. Von Ihrer Rente wird daher kein Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen (wären rd. 75 EUR weniger Rente, die Ihre Renten jetzt höher ist), sondern Sie müssen den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte selbst zahlen - Ihre 185 EUR. Dafür legt Ihnen die Rentenversicherung nochmal rd. 50 EUR auf Ihre Rente drauf. Unterm Strich kostet Sie die Kranken- und Pflegeversicherung damit rd. 60 EUR mehr. Frage: bei der kleinen Rente - wovon bestreiten Sie bei dem Einkommen Ihren Lebensunterhalt? Als Alleinstehende ohne weiteres Einkommen hätten Sie Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen, die auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigen/übernehmen würde. Gruß w. PS: Zu Ihrer ersten Ausgangsfrage/Beitragszuschuss ...schauen Sie sich Ihren Rentenbescheid genau an - erste Seite reicht schon, da steht Rente - brutto - KV-Zuschuss. Fehlt der Zuschuss, dann schleunigst via R0820 beantragen ...warum dass auch immer dann nicht berücksichtigt worden ist. Ggf. schildern Sie Ihrer DRV die genauen Umstände Ihrer Antragsaufnahme/Aussagen dazu, so noch ein Nachzahlung des Zuschuss möglich wäre.
Danielaam 28.10.2018 | 07:18
Zusätzlich zu der kleinen Rente habe ich einen 450€ Eurojob angenommen. Damit komme ich eigentlich aus, muss aber schon sehr sparen. Damit bin ich knapp über Grundsicherung und bekomme eigentlich nichts dazu ( hab schon gefragt) Auf den 450€ Job kann ich auf keinen Fall verzichten, schon alleine wegen der Psyche brauche ich diesen Anreiz und 3 mal die Woche aus den Haus zu kommen. Da zählt natürlich jetzt jeder Cent. Meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente hab ich alleine ausgefüllt, ich wusste nicht, das es da Hilfe gibt. Bin also selber schuld, dass da ein Zettel fehlte. Den hab ich aber gestern gleich ausgefüllt und abgeschickt.
Danielaam 28.10.2018 | 18:00
Danke Dir
Meine Meinungam 29.10.2018 | 09:08
hallo. Sie sollten auch wissen das Sie auf das Einkommen vom Minijob als freiwilliges Mitglied den Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen. Den müssen Sie auch an die Krankenkasse zusammen mit dem anderen Beitrag einzahlen oder einziehen lassen.
Danielaam 29.10.2018 | 11:50
Vielen Dank
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